: 136
Halle (Saale), den 08.11.2011

Halles Haushaltsprobleme verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/11 Halle (Saale), den 7. November 2011 Halles Haushaltsprobleme verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt Das Landesverwaltungsamt konnte in den letzten Wochen in einer Vielzahl von Fällen Fördermittelvergaben für verschiedene Vorhaben in der Stadt Halle nicht zustimmen, weil die Stadt nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügt.  Aus diesem Grunde sind Stadtrat, Stadtverwaltung und natürlich viele Bürger sehr besorgt, zumal zu den für die Förderung vorgesehenen Maßnahmen bedeutsame Projekte der Stadt gehören, wie die Sicherung von Baudenkmälern oder die Modernisierung von Sportstätten. Das Landesverwaltungsamt hat Verständnis für diese Sorgen, aber die Rechtslage verbietet eine Zustimmung zur Fördermittelvergabe. Die Stadt Halle konnte für das Jahr 2011 erneut keinen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt und auch kein Haushaltskonsolidierungskonzept zur Beseitigung der aufgelaufenen Defizite vorlegen, deshalb musste die eingereichte Haushaltssatzung vom Landesverwaltungsamt beanstandet werden. Auf Grund der Beanstandung vom 21.07.2011 verfügt Halle über keine vollziehbare Haushaltssatzung und befindet sich nach wie vor im Stadium der vorläufigen Haushaltsführung. Die Vorlage eines gesetzeskonformen Haushalts samt geschlossener Konsolidierung ist bislang nicht absehbar.   Während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 161 Abs. 1 GO LSA). Auch zulässig ist die Fortsetzung von bereits im Vorjahr begonnenen Investitionsmaßnahmen. Der Stadt ist es daher in diesem Jahr gesetzlich untersagt, neue freiwillige Projekte zu beginnen, welche Eigenmittel der Stadt erfordern. Ein (neues) Vorhaben kann in haushaltsloser Zeit allenfalls dann ausnahmsweise als unabweisbar angesehen werden, wenn dies durch eine außergewöhnlich hohe Förderung finanziert wird und der Haushaltskonsolidierung nicht entgegen steht. Ein solcher Fall wurde beispielsweise bei Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II angenommen, für die die Kommunen nur 12,5 Prozent als Eigenmittel aufbringen mussten. Das Land Sachsen-Anhalt unternimmt, gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage in den Kommunen, große Anstrengungen, um dennoch Fördermaßnahmen realisierbar zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Städtebauförderung ist es in den Bereichen Stadtumbau Ost/Aufwertung und - /Rückbau möglich, ohne Eigenanteile Fördermittel in Anspruch zu nehmen. So konnten im Programmjahr 2011 Mittel in Höhe von 4,322 Mio. Euro für die Stadt Halle (Saale) vom Landesverwaltungsamt für die entsprechenden Fördergebiete bewilligt werden. Darüber hinaus stehen der Stadt Halle (Saale) aus vergangenen Jahren bewilligte Fördermittel im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt 6,649 Mio. Euro aus allen Städtebauförderprogrammen zur Verfügung. Die Stadt hat bisher lediglich 570.890 Euro Fördermittel abgerufen. Es gab Überlegungen in der Stadt, die vom Land zur Verfügung gestellte Investitionspauschale als Fremdmittel zu betrachten und für den erforderlichen Eigenmittelanteil einzusetzen. Das ist jedoch nicht möglich. Mit der Investitionspauschale (§ 16 Abs. 1 FAG LSA) erhalten die Kommunen zweckgebundene Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Diese sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Mit der Einstellung im (vollziehbaren) Haushaltsplan kann die Stadt entsprechend der Zweckbindung frei über diese Mittel verfügen. Sie sind somit Teil des Vermögenshaushaltes der Stadt Halle und keine Fremdmittel. Das Ministerium des Innern hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Verwendung der Investitionshilfe Stellung genommen. In dem Fall, in dem eine Kommune aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert ist, Mittel der Investitionspauschale im laufenden Haushaltsjahr in Anspruch zu nehmen, verfallen diese nicht etwa, sondern sind der Rücklage zuzuführen. Diese Mittel stehen somit der Stadt Halle (Saale) weiterhin zur Verfügung und können ¿ auch in folgenden Haushaltsjahren ¿ investiv eingesetzt werden, sobald hierfür durch einen vollziehbaren Haushalt die Grundlage geschaffen wurde. Anhand der hier dargestellten Umstände sollte deutlich werden, dass das Landesverwaltungsamt gegenüber der Stadt Halle weder unfair handelt noch in irgendeiner Weise besondere Härte walten lässt.  ¿Keinem ist daran gelegen, es der Stadt besonders schwer zu machen. Es tut mir persönlich sehr weh, nicht den grünen Haken an die Fördermittel setzen zu können, aber wir haben uns an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.¿, so der Präsident der Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Das Landesverwaltungsamt wird gemeinsam mit der Stadt Halle versuchen, trotz dieser prekären Situation Möglichkeiten zu finden, Teile der Investitionsvorhaben umsetzen zu können. Dazu wird es noch in dieser Woche weitere Gespräche geben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung