(OVG LSA) Entlassungsverfahren gegen den ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes rechtskräftig abgeschlossen
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/11 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/11 Magdeburg, den 4. November 2011 (OVG LSA) Entlassungsverfahren gegen den ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes rechtskräftig abgeschlossen Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 1. November 2011 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, mit dem die Klage des ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gegen seine Entlassung aus dem Amt zurückgewiesen worden war. Das Oberverwaltungsgericht hat sich der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, dass der Kläger seine Pflicht zur Weiterführung seines Amtes ab dem 15. Juni 2010 verletzt hat, weil er sich bereits zuvor ernsthaft und endgültig geweigert hat, das Amt des Landesbeauftragten weiterzuführen. Der Senat ist damit seiner bereits in einem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 16. Februar 2011, Az: 1 M 9/11) aufgezeigten Rechtsansicht gefolgt. Der Senat hält es - mit dem Verwaltungsgericht - zudem für nicht glaubhaft, dass der Kläger seine zunächst ausgesprochene Weigerung, das Amt des Landesbeauftragten weiterzuführen, zwischenzeitlich aufgegeben hatte. OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2011 - 1 L 142/11 - VG Magdeburg, Urteil vom 2. August 2011 - 5 A 151/10 MD - Schmidt (Pressesprecherin) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7073 Fax: (0391) 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de
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