(LG MD) Urteil: Versuchte Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/11 Magdeburg, den 16. November 2011 (LG MD) Urteil: Versuchte Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg 21 Ks 376 Js 31470/09 (6/11) - 1. Strafkammer In dem am 06. Oktober 2011 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt: Urteilsverkündung: Mittwoch. 16. November 15.00 Uhr Saal A 23 Der Termin 15. November entfällt. Am gestrigen Montag haben die Prozessbeteiligten plädiert. Die Staatsanwaltschaft hat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten u. a. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Kindesentziehung gefordert. Die Verteidigung hat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung wegen versuchter Kindesentziehung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt. Hintergrund: Der mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09. September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu haben, einen Säugling zu entführen. Als die Mutter des Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen, soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung verhindern. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom 01. Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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