(VG-MD) Kein Anspruch der Stadt Erfurt auf Herausgabe von Archivgut
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Magdeburg, den 16. November 2011 (VG-MD) Kein Anspruch der Stadt Erfurt auf Herausgabe von Archivgut Die Stadt Erfurt ist vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit ihrem gegen das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt gerichteten Verlangen auf Herausgabe von Unterlagen, die aus der Zeit zwischen 1538 bis 1887 stammen und bei denen es sich um Testamente, Vormundschafts- und Nachlasssachen betreffend Erfurter Bürger handelt, gescheitert (Urteil vom 27.10.2011). Die Stadt Erfurt hat sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch im Wesentlichen auf einen zwischen dem Magistrat der Stadt Erfurt und der Königlich Preußischen Archivverwaltung im Jahre 1903 geschlossenen Vertrag berufen. Dies jedoch ohne Erfolg. Denn das Gericht hat die Klageabweisung im Wesentlichen damit begründet, dass für die Frage, ob der Stadt Erfurt ein Herausgabeanspruch zur Seite steht, ausschließlich auf das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt abzustellen ist. Danach handelt es sich bei diesen Unterlagen um öffentliches Archivgut des Landes Sachsen-Anhalt. Denn das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt hat diese Unterlagen als Funktionsnachfolger vom ehemaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen, in dessen Besitz die Unterlagen im Jahre 1935 vom Amtsgericht Erfurt übergegangen waren. Einem überwiegend ?kommunalen Gepräge? dieser Unterlagen stehe sowohl der Rechtskreis, aus denen das Archivgut entstamme, als auch deren Verwendung durch staatliche Stellen in staatlichen Angelegenheiten entgegen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Aktenzeichen: 3 A 255/09 MD Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
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