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Magdeburg, den 23.11.2011

Erfolg für Sachsen-Anhalt im Vermittlungsausschuss: Kompromiss zur Arbeitsmarktreform

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 638/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 638/11 Magdeburg, den 23. November 2011 Erfolg für Sachsen-Anhalt im Vermittlungsausschuss: Kompromiss zur Arbeitsmarktreform Am gestrigen Abend hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt erzielt. Auf Initiative von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hatte der Bundesrat am 14. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen, um sowohl die finanziellen Belastungen für die Kommunen zu vermindern als auch soziale Härten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden. Haseloff: ?Der geplanten Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren konnten wir nicht zustimmen.? Der Vermittlungsausschuss hat nun vorgeschlagen, die ursprünglich vom Bundestag beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer von 36 auf 12 Monate vollständig zurückzunehmen. Weiter bleibt die Förderung der Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten, die vorgesehene Befristung wird gestrichen. In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zudem den Ländern zu, dass die Bundesagentur für Arbeit flexiblere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit Vermittlungsproblemen erarbeitet. Weiter sollen bei der umstrittenen Neujustierung der Gründerzuschüsse die Auswirkungen evaluiert werden. Ministerpräsident Haseloff hat seit der Anrufung des Vermittlungsausschusses in vielen Gesprächen in enger Abstimmung mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit Erfolg für diesen Kompromiss geworben. Hintergrund: Bei dem Gesetz zur Verbesserung zur Eingliederung am Arbeitsmarkt handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, bei dem die Position der Länder im Gegensatz zum Zustimmungsgesetz weniger stark ist. Der Einigungsvorschlag wird nun direkt dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der sich voraussichtlich heute oder morgen damit befasst. Der Bundesrat könnte dann am Freitag, 25. November 2011, über das geänderte Gesetz abstimmen. Im Vermittlungsausschuss sind Bundestag und Bundesrat gleichstark vertreten. Jedes Bundesland hat einen Sitz, die andere Hälfte stellt der Bundestag, so dass der Ausschuss aus 32 Mitgliedern besteht Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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