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Naumburg (Saale), den 30.11.2011

(OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11 Naumburg, den 30. November 2011 (OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.  Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig. Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11 Landgericht Halle:                    2 Ns 42/07 gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de

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