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Magdeburg, den 06.12.2011

Sachsen-Anhalt kündigt Vereinbarung zur gemeinsamen Sicherungsverwahrung

Sachsen-Anhalt kündigt fristgerecht die Vereinbarung zum gemeinsamen Vollzug der Sicherungsunterbringung mit Sachsen und Thüringen zu Ende 2012 auf. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Ein Festhalten an der Kooperation hätte vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts den Haushalt mit zweistelligen Millionenbeträgen an Investitions- und zusätzlichen Personalkosten belastet, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.   Verschärfend kommt hinzu, dass das Oberlandesgericht Naumburg in einem Beschluss vom 30. November 2011 erstmals Vorgaben für Raumgrößen in der Sicherungsverwahrung benannt hat. Diese liegen mit ?mindestens 20 Quadratmetern, zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank? deutlich über den bisher zwischen den Bundesländern diskutierten Kriterien und machen alle bisherigen Planungen hinfällig.   ?Die Investitionskosten für den Bau einer neuen mitteldeutschen Sicherungsunterbringung mit 90 Haftplätzen müsste Sachsen-Anhalt laut Vertrag allein schultern?, erläuterte Kolb. ?Das kann Sachsen-Anhalt nicht leisten.?   Nach bisherigen Berechnungen hätten für eine mitteldeutsche Sicherungsunterbringung bis zu 30 Millionen Euro an Investitions- sowie zusätzliche Personalkosten aufgebracht werden müssen. Kolb: ?Seit dem Beschluss aus Naumburg ist klar: Der Bau würde deutlich teurer.?   In der JVA Burg sind derzeit 24 Sicherungsverwahrte untergebracht, sechs aus Sachsen-Anhalt, drei aus Thüringen, 15 aus Sachsen. 2020 kämen von voraussichtlich 84 Sicherungsverwahrten 20 aus Sachsen-Anhalt.        

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