Prüfung Straftaten auf Motivation geht weiter Votum je Fall soll im Innenausschuss vorgetragen werden
Innenminister Holger Stahlknecht und Justizministerin Angela Kolb haben sich heute darauf verständigt, ausgewählte Straftaten erneut auf eine rechtsextreme Tatmotivation hin überprüfen zu lassen. Die Fälle waren im ?Tagesspiegel? am 22. November 2011 thematisiert worden. Im Nachgang zu einer gemeinsamen Besprechung der Ministerien am Freitag kündigten die Minister eine tiefer gehende Prüfung an, deren Ergebnis bis spätestens Ende Februar 2012 vorliegen soll. Über das Prüfergebnis soll sowohl der Innenausschuss des Landtages als auch die Öffentlichkeit ausführlich unterricht werden. Die bisherige Prüfung des Landeskriminalamtes hatte sich auf Zusammenhänge mit der Terrorgruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) fokussiert. Sie hatte ergeben, dass es aufgrund aktueller Erkenntnisse keine Verbindungen der vorliegenden Fälle zur NSU gibt und insoweit die Fälle in der Statistik nicht als ?rechtsmotiviert? einzuordnen sind. Die Urteile zu den Verfahren sind rechtskräftig. Anlass für eine Wiederaufnahme gibt es nicht. Dennoch beschäftigte sich die Generalstaatsanwaltschaft mit der Frage, ob es vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Sensibilität heute Anlass gäbe, die untersuchten Taten nachträglich als rechtsextremistisch motivierte Tötungsdelikte einzustufen. Bei dieser zunächst kursorischen Prüfung wurde die Richtlinie über die Verfolgung politisch motivierter Straftäter zu Grunde gelegt. ?Wir wollen hier noch genauer hinschauen. Das bisherige Prüfungsergebnis reicht nicht aus?, stellten Kolb und Stahlknecht klar.
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