: 24
Halle (Saale), den 21.12.2011

Termine in Strafsachen im Januar 2012

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Tag         Uhrzeit 03.01.12  09:00 05.01.12  09:00 23.01.12  09:00                                                         Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 6 KLs 15/11   Dem im April 1991 geborenen Angeklagten werden 15 Straftaten - begangen zwischen März und Oktober 2011 - zur Last gelegt, darunter räuberische Erpressung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, Sachbeschädigung und 10 Fälle der Leistungserschleichung.   Im März 2011 soll er auf der Straße in Halle einen Passanten angegriffen und geschlagen haben. Im Mai soll er in der Psychiatrie in der Julius-Kühn-Straße in Halle das Pflegepersonal sowie den Arzt bedroht und beleidigt haben, am Folgetage soll er in einer Polizei-Gewahrsamszelle die Schließanlage der Tür abgebrochen haben. Ferner soll er wiederholt Straßenbahnen der HAVAG ohne gültigen Fahrausweis benutzt sowie JVA-Bedienstete beleidigt haben. Am Morgen des 04.10.2011 soll er zusammen mit zwei Mittätern in der Ludwig-Wucherer-Straße in Halle zwei 15-Jährige unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe eines Handys gezwungen haben.   Der Angeklagte befindet sich auf Grund eines Haftbefehls vom 05.10.2011 in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift enthält keine Anhaltspunke für eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.   Da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht.      Tag         Uhrzeit 11.01.12  09:30 17.01.12  09:30 06.02.12  09:30  20.02.12  09:30                                                      Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 14/11   Dem im Juli 1961 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Juni 2006 und Ende 2008 in Halle wiederholt an seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 12.01.12  09:30 13.01.12  09:30                                                           Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 39/11   Dem im Oktober 1969 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zur Last gelegt. Er soll sich im Dezember 2009 während eines Besuches bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Halle an dieser vergangen haben, während sie schlief. Im Ermittlungsverfahren wurde ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Geschädigten eingeholt.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 16.01.12  09:30 03.02.12  09:30                                                           Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 21/11   Dem im Oktober 1966 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßige Hehlerei in 29 Fällen zur Last gelegt.   Er soll zwischen Februar und November 2007 in Halle und Eisleben wiederholt gestohlene Buntmetalle in einem Gesamtwert von mehr als 50.000,00 Euro an Altmetallhändler verkauft und hierfür von den gesondert verfolgten Dieben jeweils zwischen 50,00 und 70,00 Euro erhalten haben.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren eingeräumt. Das Gericht hat keine Zeugen geladen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 16.01.12  09:00 19.01.12  09:00 24.01.12  09:00                                                         Raum 109 Str. der OdF 1 6 Ks 3/11 Jugendschwurgerichtsverhandlung   Angeklagt sind zwei Jugendliche und ein Heranwachsender (geb. im Mai 1992). Ihnen werden  gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag zur Last gelegt.   Am späten Abend des 23.05.2011 soll es vor der Diskothek Turm in Halle zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und anderen Passanten gekommen sein, in deren Verlauf einer der jugendlichen Angeklagten mit der Scherbe einer zerschlagenen Glasflasche in der Hand einem der Gegner zwei gezielte Schläge ins Gesicht versetzt haben soll, wodurch dieser zwei tiefe Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben soll. Danach sollen sich alle drei Angeklagten einem Begleiter des zunächst Verletzten zugewandt haben und diesem mit einer Glasflasche auf den Kopf sowie mit Glasscherben bewaffnet gegen Kopf und Körper geschlagen haben. Der Geschädigte soll erhebliche Schnitt- und Stichverletzungen davongetragen haben, die mehrfach operativ versorgt werden mussten und einen einmonatigen stationären Krankenhausaufenthalt erforderten.   Die Anklage war zunächst wegen zweifacher Körperverletzung zum Amtsgericht Halle (Jugendschöffengericht) erhoben worden, von dort aber wegen einer möglichen Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags der insoweit zuständigen Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts vorgelegt und von dieser übernommen worden.   Für die Angeklagten kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, danach drohen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.      Tag         Uhrzeit 18.01.12  09:30 24.01.12  09:30 13.02.12  09:30  24.02.12  09:30                                                      Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 12/11   Dem im April 1964 geborenen Angeklagten werden Diebstahls- bzw. Hehlereihandlungen in insgesamt 15 Fällen zur Last gelegt.   Er soll zwischen März 2008 und Februar 2010 in Teutschenthal, Steuden, Bad Lauchstädt und anderen Orten gemeinsam mit unbekannt gebliebenen Mittätern überwiegend im Saalekreis eine Einbruchsserie in Einfamilienhäuser durch­geführt haben und darüber hinaus Pkw entwendet oder entwendete Pkw genutzt haben.   Dabei sollen vor allem Einfamilienhäuser am Ortsrand während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Eigentümer ausgewählt worden sein. Bei den Einbrüchen sollen überwiegend Heimelektronik, Bargeld, Schmuck, Bekleidung, EC-Karten, Handys und auch Pkw entwendet worden sein.   Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf eine Reihe von Indizien, darunter DNA-Spuren und Fingerabdrücke.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 18.01.12  09:00 26.01.12  09:00 30.01.12  09:00  01.02.12  09:00                                                      Raum 109 Str. der OdF 1 13 KLs 30/11   Dem im Juli 1983 geborenen Angeklagten wird Einschleusen von Ausländern in 10 Fällen zur Last gelegt.   Er soll als Mitglied einer Schleuserbande zwischen März 2009 und seiner Festnahme im November 2010 in insgesamt 10 Fällen Fahrten organisiert haben, mit denen Ausländer mit Transportern ohne die dafür erforderlichen Papiere von Italien nach Deutschland gebracht worden seien.   Dabei sollen im Zuge umfangreicher Ermittlungen der Bundespolizei die Mobiltelefone des Angeklagten sowie seiner Kontaktpersonen überwacht worden sein.   Jede der Taten ist mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht, im Falle einer Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren zu bilden sein.      Tag         Uhrzeit 20.01.12  09:00 25.01.12  09:00                                                           Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 8/11 Jugendschutzsache   Dem im Juni 1962 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.   Er soll sich im Mai 2011 in Halle an dem im April 2001 geborenen Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 27.01.12  09:00 31.01.12  09:00                                                           Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 12/11   Dem im Dezember 1966 geborenen Angeklagten werden 12 Fälle des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen  zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen Juni 2009 und Mai 2011 in Halle und Herzberg mehrfach an seiner im Februar 1995 geborenen leiblichen Tochter vergangen haben.   Die Geschädigte, die während des genannten Zeitraumes bei dem Angeklagten wohnte, wandte sich Ende Mai 2011 an ein Kinderschutzhaus in Halle, von wo aus die Polizei eingeschaltet wurde.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Handlungen eingeräumt, aber angegeben, diese seien einvernehmlich erfolgt.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.            Bitte beachten sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.       Im Auftrag gez. Ehm Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben. Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren   Vertretern der Medien, die sich -          durch einen gültigen Presseausweis oder -          durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes, das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die Möglichkeit einertelefonischen Rückfrage eröffnet, ausweisen können, ist die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet: I. Landgerichtsgebäude Straße der OdF 1   1. Bei Sitzungen in den Räumen des Landgerichtsgebäudes in der Straße der ODF 1 sind Aufnahmen in folgendem Umfange zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im sonstigen Gebäude: In dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage befindet wieder Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne technische Hilfsmittel zu sehen ist,   soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.   Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.   II. Justizzentrum Halle 1. Bei Sitzungen in den Räumen des Justizzentrums Halle sind Aufnahmen zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im Sitzungssaaltrakt: In den Fluren unmittelbar vor den jeweiligen Sitzungssälen, soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten. Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   c) Im sonstigen Gebäude: In den im Zugangsbereich zum Sitzungssaaltrakt gelegenen öffentlich zugänglichen Fluren, soweit die Zugangsmöglichkeiten zum Sitzungssaaltrakt oder der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der Bewegungsmöglichkeiten der Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt werden. Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten. Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Hausrechtsinhaber behält sich Einzelfallregelungen vor.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.  

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung