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Halle (Saale), den 22.12.2011

Denkmalgeschütztes Faber-Haus in Magdeburg darf nicht abgerissen werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/11 Halle (saale), den 22. Dezember 2011 Denkmalgeschütztes Faber-Haus in Magdeburg darf nicht abgerissen werden Das unter Denkmalschutz stehende Faber-Haus in Magdeburg darf nicht abgerissen werden. Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde hatte eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des Hauses versagt. Dagegen hatte der Eigentümer des Gebäudes geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Klage mit seiner Entscheidung vom 15.12.2011 abgewiesen. Der Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes in Magdeburg, Bahnhofstr. 17, hatte bereits im Jahr 2003 den Abriss des Faber-Hauses mit der Begründung beantragt, die unveränderte Erhaltung sei wirtschaftlich unzumutbar. Nach einer umfangreichen Prüfung, bei der mehrere Gutachten eingeholt wurden, lehnte das Landesverwaltungsamt 2004 eine Abrissgenehmigung für das Hochhaus ab. Allerdings wurde damals der Abriss von ebenfalls denkmalgeschützten Anbauten bzw. Nebengebäuden gestattet. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Versagung der Abrissgenehmigung hatte keinen Erfolg; der Eigentümer ging daraufhin in Berufung. Nun hat auch das OVG diese Entscheidung bestätigt, so dass von einer Erhaltungspflicht für das Kulturdenkmal auszugehen ist. Das 13- geschossige Turmhochhaus von 45 Meter Höhe  wurde in den Jahren 1930 bis 1932 nach Plänen des Architekten Paul Schaeffer- Heyrothsberge unter Mitwirkung des Ingenieurs Gerhard Mensch für die Magdeburger Verleger- und Druckerfamilie Faber errichtet. Es gehört aufgrund seiner besonderen architekturgeschichtlichen, stadtbaugeschichtlichen sowie städtebaulichen und industriebaulichen Sicht zu den bedeutendsten Bauwerken der klassischen Moderne in Sachen-Anhalt. Das Faber- Haus zu Magdeburg, der Stadt des neuen Bauwillens in den 1920er Jahren, zählt zu einer Gruppe von Hochhausbauten wie beispielsweise das Europa- und Krochturmhaus in Leipzig oder der Tagblatt-Turm in Stuttgart, die an amerikanischen Vorbildern orientiert von Zeitungsverlagen und Versicherungen gegen Ende der 1920er Jahre errichtet wurden. Für den Typus eines Verlagshauses in Stahlskelettbauweise steht es in Sachsen-Anhalt singulär. Das Hochhaus (Wolkenkratzer) hat nicht nur eine besondere städtebauliche Wirkung für die Silhouette und das Stadtbild Magdeburgs, sondern auch eine wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung, die von den Zeiten der Weimarer Republik über die Nachkriegszeit in der DDR bis zur Entwicklung einer freien Presse nach der ?Wende? reicht. Unterstrichen wird die besondere Bedeutung des Hochhauses auch durch die ausführliche Würdigung als Kunst- und Architekturdenkmal im Dehio-Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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