Staatsminister Robra zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren
Nach zwei heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem Einkommen Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung der Rundfunkgebühren. Dies gilt immer dann, wenn das Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Sätzen liegt, dass sie nach der Zahlung der Rundfunkgebühr unter das Existenzminimum fallen würden. Staatsminister Rainer Robra erklärte dazu: ?Mit dem zum Jahr 2013 in Kraft tretenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dem bereits Rechnung getragen. Dort ist in §4, Abs. 6, eine solche Befreiung verbindlich geregelt. Auch in dieser Hinsicht stellt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine echte Verbesserung dar.?
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