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Magdeburg, den 29.12.2011

Steuererklärungen künftig nur noch online zum Finanzamt

Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften sind künftig verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit. In der Vergangenheit war es den Betroffenen freigestellt, ihre jährlichen Steuererklärungen elektronisch oder herkömmlich auf Papier beim Finanzamt einzureichen.   Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen ist im Steuerbürokratieabbaugesetz bzw. im Jahressteuergesetz 2010 festgelegt. Unter diese Regelungen fallen die Erklärungen zur Einkommensteuer bei Gewinneinkünften, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Feststellungserklärungen und die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).   Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de und www.esteuer.de zu finden.  

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