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Magdeburg, den 02.01.2012

Landesgartenschau 2018: Auswahlverfahren beginnt

Magdeburg. Das Auswahlverfahren zur vierten Landesgartenschau Sachsen-Anhalt hat begonnen. Eine Vergabekommission bewertet jetzt die eingereichten Bewerbungskonzepte und führt Vor-Ort-Besichtigungen durch. Im Anschluss trifft die Kommission die Auswahl über die ausrichtende Stadt und legt der Landesregierung einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Der Zuschlag soll bis März 2012 erfolgen.   Insgesamt liegen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium fünf Bewerbungskonzepte vor. Zur Auswahl stehen Arneburg, Burg, Magdeburg, Naumburg (Bad Kösen) und Sangerhausen. Interessierte Städte und Gemeinden konnten ihre Konzepte bis zum 31. Dezember 2011 abgeben.   Die Vergabekommission hat neun Mitglieder. Sie besteht aus jeweils einem Vertreter der Landschaftsarchitekten des Garten- und Landschaftsbaus des produzierenden Gartenbaus des Städte- und Gemeindebundes des Landesverwaltungsamtes des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft und des Kultusministeriums.   Das Bewerbungskonzept soll unter anderem aufzeigen, wie der sachsen-anhaltische Gartenbau und die Landesverbände Sachsen-Anhalts des Bundes Deutscher Landesarchitekten, des Gartenbaus, der Floristen, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, der Baumschüler und Kleingärtner bei der Vorbereitung und Durchführung berücksichtigt werden sollen. Eine Verknüpfung der Landesgartenschau 2018 mit landesbedeutsamen touristischen Themen im Sinne einer Landestourismuskonzeption ist wünschenswert. Aus städtebaulicher Sicht sollten brachliegende, innerstädtische Flächen nachhaltig zu Grünzonen entwickelt werden.   Kommunen, die sich beworben haben, müssen zudem in der Lage sein, die Finanzierung einschließlich der Folgekosten im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des geplanten Sockelbetrages haushaltsmäßig abzusichern.   Der Sieger erhält für ?Maßnahmen des grünen Bereichs? bis zu fünf Millionen Euro als Sockelbetrag vom Landwirtschafts- und Umweltministerium. Die Ausrichter können zudem im Rahmen und zu den Konditionen von vorhandenen Förderprogrammen unterstützt werden.   Die bisherigen Landesgartenschauen fanden in Zeitz (2004), Wernigerode (2006) und Aschersleben (2010) statt.

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