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Magdeburg, den 04.01.2012

Staatssekretärin Keding begrüßt Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Partikelfiltern

Magdeburg. Landwirtschafts- und Umweltstaatssekretärin Anne-Marie Keding hat die Neuauflage des Förderprogramms des Bundesumweltministeriums zum nachträglichen Einbau von Partikelfiltern bei Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen begrüßt. Sie sagte am Mittwoch in Magdeburg: ?Gerade leichte Diesel-Nutzfahrzeuge bilden den wesentlichen Anteil im innerstädtischen Liefer- und Handwerksverkehr. Mit dem Ausstoß gesundheitsschädlicher Dieselrußpartikel tragen sie zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Umso wichtiger ist die Nachrüstung mit Partikelfiltersystemen, die verkehrsbedingte Schadstoffemissionen deutlich vermindern.?   Außerdem könnten nachgerüstete Kraftfahrzeuge eine günstigere Umweltplakette erhalten, die die Einfahrt in entsprechend gekennzeichnete Umweltzonen, z.B. in Halle und Magdeburg, ermöglicht. Keding: ?Da in Halle und Magdeburg ab 1. Januar 2013 die Stufe 2 der Umweltzonen in Kraft tritt, also nur Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette von einem Verkehrsverbot befreit sind, sollten Fahrzeughalter von dieser Förderung Gebrauch machen.?   Für die Nachrüstung eines Fahrzeuges können Fahrzeughalter einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro erhalten. Die Förderung ist an zwei wesentliche Voraussetzungen gebunden. Die Erstzulassung muss bei Pkw bis einschließlich 31. Dezember 2006 und bei leichten Nutzfahrzeugen bis einschließlich 16. Dezember 2009 erfolgt sein. Die Nachrüstung muss ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 durchgeführt werden.   Die Förderung kann ab 1. Februar 2012 nach der Nachrüstung des Fahrzeuges beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) beantragt werden. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen erteilt.   Über Nachrüstmöglichkeiten der einzelnen Kraftfahrzeuge informieren die Kfz-Fachwerkstätten, die Technischen Prüfstellen oder die Hersteller. Weitere Informationen sind unter www.feinstaubplakette.de zu finden. Dort hat die Arbeitsgemeinschaft Technischer Prüfstellen von TÜV und DEKRA eine Datenbank eingerichtet.   Aktuelle Messwerte und Zeitreihen zur Luftüberwachung sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz (www.lau.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.

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