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Magdeburg, den 10.01.2012

Geänderte GRW-Landesregelungen Wolff: Bei Investitionsförderung rücken Forschung und Entwicklung sowie Sozialstandards in den Vordergrund

Vor dem Hintergrund geringer werdender Fördermittel von Bund und EU wird die Investitionsförderung in Sachsen-Anhalt stärker auf forschungs- und wertschöpfungsorientierte Unternehmen konzentriert. Auch die Einhaltung von Sozial- und tariflichen Standards soll künftig eine größere Rolle spielen. Das sagte Wirtschafts- und Wissenschaftsministerin Prof. Birgitta Wolff während der heutigen Kabinettssitzung, auf der sie die geplanten Änderungen der Landesregelungen zur Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) vorstellte. Sie sollen ab 1. Februar 2012 gelten.   ?Mit der Neujustierung der Förderrichtlinie rücken wir qualitative Kriterien noch mehr in den Vordergrund. So wird sich die Förderhöhe künftig noch stärker nicht nur an der Frage ausrichten, wie viele Arbeitsplätze ein Unternehmen schafft, sondern auch daran, wie hochwertig und dauerhaft diese Arbeitsplätze sind und wie stark sie zur Entwicklung einer Innovationswirtschaft beitragen?, betonte Wolff. ?Zudem tragen wir mit der Überarbeitung der Tatsache Rechnung, dass die großzügige Vergabe von Fördermitteln durch Bund und EU auf absehbare Zeit reduziert werden wird.? Zuvor seien Kammern und Verbände gehört und Änderungsvorschläge mit ihnen diskutiert worden.   Die Höhe der Investitionsförderung wird sich künftig aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und Standort des Unternehmens zwischen 5 und 35 Prozent) und möglichen Zuschlägen von bis zu 15 Prozentpunkten zusammensetzen. Die Obergrenze für eine mögliche Förderung wird damit wie bisher zwischen 20 und 50 Prozent liegen. Zuschläge gibt es unter anderem für die Bindung an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (5 Prozentpunkte), die Errichtung des Hauptsitzes in Sachsen-Anhalt (5), die Verpflichtung zur Übernahme von mindestens der Hälfte der Auszubildenden (5), die Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen (3), die Realisierung freiwilliger Umweltschutzmaßnahmen (3), die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze (2) sowie für Kooperationen mit heimischen Hochschulen (2).   Die wichtigsten Neuregelungen im Einzelnen: Eine Förderung erfolgt nur bei unmittelbarem Arbeitsplatzaufwuchs, eine Förderung ausschließlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen  erfolgt nicht mehr   Nicht berücksichtigt werden neu geschaffene Arbeitsplätze, die durch Leiharbeiter, Mitarbeiter mit Werkverträgen oder geringfügig Beschäftigte besetzt werden. Betriebsstätten mit mehr als 20 Prozent Leiharbeitern an der Gesamtbelegschaft werden von der Förderung gänzlich ausgeschlossen. Die Bereiche Bioethanol, sonstige Ersatzkraftstoffe, Brennstoffe, Recycling, Druckereierzeugnisse, Baustoffproduktion und Großhandel werden zusätzlich zur bereits geltenden Ausschlussliste von der Förderung ausgeschlossen. Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt 60 Prozent (bei gewerblichen Vorhaben in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent). Der maximale Zuschuss je Förderfall beträgt 10 Millionen Euro (bislang 40 Millionen Euro). Das Investitionsvolumen muss mindestens 70.000 Euro betragen. Lohnkostenbezogene Förderung (etwa im Dienstleistungssektor) wird es erst ab einem Brutto-Jahreslohn von mindestens 36.000 Euro geben (bislang 25.000 Euro).  In der so genannten Phasing-Out-Region (Stadt Halle, Burgenlandkreis, Landkreis Mansfeld-Südharz und Saalekreis) beträgt der Basisfördersatz 25 Prozent (kleine Unternehmen), 15 Prozent (mittlere Unternehmen) bzw. 5 Prozent (sonstige Betriebsstätten). Der Süden des Landes zählt bereits seit Anfang 2010 zu den Phasing-Out-Regionen, also zu denjenigen Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Förderungszeitraum 2000-2006 bei weniger als 75 Prozent des EU-Gesamt­durchschnitts lag (einstige Ziel-1-Regionen) und auch weiterhin weniger als 75 Prozent des Durchschnitts der damaligen EU-Mitgliedstaaten beträgt, aber durch die EU-Osterweiterung 2004 auf mehr als 75 Prozent des EU-Gesamtdurchschnitts gestiegen ist. In den übrigen kreisfreien Städten und Landkreisen gilt ein um 10 Prozentpunkte höherer Basisfördersatz.   Hintergrund: Seit 2000 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 4.211 Investitionsvorhaben mit rund 3,75 Milliarden Euro aus der GRW gefördert (Gesamtinvestitionsvolumen: 15,62 Milliarden Euro). Darunter sind 3.574 Projekte der gewerblichen Wirtschaft (Förderung: ca. 2,62 Milliarden Euro; Gesamtinvestitionsvolumen: gut 14,13 Milliarden Euro; knapp 182.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert) und 637 Infrastrukturprojekte (Förderung: ca. 1,13 Milliarden Euro; Gesamtinvestitionsvolumen: gut 1,49 Milliarden Euro). Die Investitionsförderung wird in Sachsen-Anhalt  auch künftig eine wichtige Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze einnehmen. Sachsen und Thüringen haben ihre Förderbedingungen 2011 ebenfalls verschärft, in Brandenburg werden die bestehenden Regelungen derzeit überarbeitet.

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