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Halle (Saale), den 10.01.2012

(LSG LSA) Wer bekommt die "Hausfrauenentschädigung"?

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/11 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/11 Halle, 23. November 2011 (LSG LSA) Wer bekommt die "Hausfrauenentschädigung"? Diese Frage stellte sich wegen der Höhe der Entschädigung eines Klägers für einen zweistündigen Gerichtstermin. Sein persönliches Erscheinen war angeordnet worden. Der arbeitslose Hartz IV-Bezieher führte den Haushalt für Lebensgefährten und Mutter. Zunächst wurde eine Zeitaufwandsentschädigung von 3 ?/Stunde festgelegt, weil der Kläger keine Einkünfte habe. Das war ihm zu wenig. Das angerufene Gericht erhöhte daraufhin den Stundensatz auf 12 ?. Nach dem Gesetz komme es nur darauf an, dass man den Haushalt führe und nicht erwerbstätig sei. Daran ändere der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen nichts. Berufstätige Kläger mit geringem Einkommen könnten allerdings benachteiligt sein, wenn sie einen geringeren Bruttolohn erhielten. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2011, L 4 P 18/09, rechtskräftig Hintergrund: Sozialgerichtsgesetz § 191 Ist das persönliche Erscheinen eines Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; ... Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 12 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. ? § 22 Entschädigung für Verdienstausfall Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 17 Euro beträgt. ? Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de

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