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Magdeburg, den 20.01.2012

Spielbankenbetrieb in Sachsen-Anhalt: Innenministerium hat Zulassung widerrufen

Das Innenministerium hat gegenüber der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH die Zulassung zum Spielbankenbetrieb widerrufen. ?Die Voraussetzungen, die das Spielbankengesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Betrieb einer Spielbank vorgibt, liegen definitiv nicht mehr vor?, erklärte Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach. ?Die Spielbanken GmbH ist nach unserer Einschätzung jetzt nicht und nicht in absehbarer Zeit zu einem wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Spielbankenbetrieb in der Lage.?Letztlich habe auch die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters in der vorangegangenen Entwicklung keine Wende gebracht. Die Hoffnungen, die die Landesregierung auch im Interesse der Belegschaft gehegt habe, hätten sich nicht bestätigt. Der eingesetzte vorläufige Verwalter bestätigte, dass noch immer keine endgültige Klärung über die Inhaberschaft und die Lastenfreiheit der Gesellschaftsanteile an der Spielbank Sachsen-Anhalt GmbH herbeigeführt werden konnte. ?Vor diesem Hintergrund konnte keine berechtigte Hoffnung aufrechterhalten werden, die Spielbanken GmbH durch Übertragung auf einen wirtschaftskräftigen Interessenten in eine sichere Zukunft zu führen?, so Gundlach weiter.Eine europaweite Neuausschreibung erscheint vor diesem Hintergrund der einzig gangbare Weg, in Sachsen-Anhalt wieder eine ordnungsgemäße und wirtschaftlich betriebene Spielbank vorzuhalten. Das Innenministerium wird diese Ausschreibung zeitnah realisieren. ?Es wäre ein großer Erfolg, wenn es uns gelänge, dass der Spielbetrieb Ende 2012 wieder aufgenommen wird?, sagte der Innenstaatssekretär. Die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit ein hohes Interesse an der Übernahme bekundet wurde könne als Zeichen dafür gewertet werden, dass sich viele Bewerber an der Ausschreibung der Zulassung beteiligen werden.

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