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Dessau-Roßlau, den 26.01.2012

(LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Löbejün gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/12 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/12 Dessau-Roßlau, den 26. Januar 2012 (LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Löbejün gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen Aktenzeichen: LVG 81/10 Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage die kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Löbejün gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Saalekreis zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Auflösung der Beschwerdeführerin und die Neubildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin, die seit dem 1. April 2011 den Namen Wettin-Löbejün trägt. Die Bildung der Einheitsgemeinde verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und die unterschiedliche Haushaltssituation der eingemeindeten Orte sowie deren geografische und sonstige Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube    (0340202/1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.de

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