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Magdeburg, den 30.01.2012

Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" - "Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen": Verfahren in Halberstadt im Fokus

Halberstadt. Im Rahmen des Begleitprogramms zur Ausstellung ?Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes. Sachsen-Anhalt.? referiert Michael Viebig am Mittwoch, 1. Februar, im Amtsgericht Halberstadt über Verfahren wegen ?Verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen?  vor dem damaligen Landgericht Halberstadt. Die Veranstaltung findet statt   Mittwoch, 1. Februar 2012, 19.30 Uhr Amtsgericht Halberstadt Richard-Wagner-Str. 52, 38820 Halberstadt   Unmittelbar nach Kriegsbeginn 1939 gelangten erste Kriegsgefangene in das Deutsche Reich, deren Arbeitskraft umgehend und zwangsweise in den Dienst der deutschen Wirtschaft gestellt wurde. Dabei kam es ebenso zwangsläufig zu Kontakten mit deutschen Arbeiterinnen und Arbeitern. Das NS-Regime versuchte, diese Beziehungen auf ein Mindestmaß zu beschränken und drohte seit November 1939 mit Hilfe eines Paragrafen der sogenannten Wehrkraftschutzverordnung mit strengen Strafen, wenn bestimmte Grenzen überschritten wurden. So war es schon untersagt, mit Kriegsgefangenen während der Mahlzeiten am selben Tisch zu sitzen. Rigoros verfolgt wurden jedoch vor allem entstehende Freundschaften oder Liebesverhältnisse. Mehr als 500 Strafverfahren wegen ?Verbotenen Umgangs? allein am Sondergericht Halle werfen ein bezeichnendes Bild auf die damaligen Lebensverhältnisse und die Straf- und Regulierungswut der NS-Behörden. In Halberstadt zeichnete das Landgericht verantwortlich für die Verfolgung solcher ?Straftaten?. Michael Viebig, für den Bereich Nationalsozialismus verantwortlicher Mitarbeiter der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale), erläutert Entstehung und Auswirkung der Verordnung anhand von Verfahren der letzten drei Kriegsjahre in und um Halberstadt. Der Vortrag ist Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes. Sachsen-Anhalt, die noch bis 24. Februar 2012 im Amtsgericht Halberstadt gezeigt wird. Führungen durch die Ausstellung können unter den Rufnummern (03941) 670-231, -229 oder -230 vereinbart werden.

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