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Magdeburg, den 17.02.2012

Aussetzung einer Belohnung bei der Aufklärung von Brandstiftungen an Liegenschaften und Einsatzmitteln der Landespolizei Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, welche vor dem Hintergrund von Brandanschlägen auf Liegenschaften und Einsatzmittel der Landespolizei betrieben werden, lobt das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes eine Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung der voran genannten Straftaten in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro aus. Die Belohnung erfolgt in Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften Magdeburg und Dessau-Roßlau. Sie wird für Hinweise ausgereicht, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Verdächtigen führen oder für die Herbeischaffung von Beweismitteln, die der Ermittlung oder Ergreifung der Verdächtigen dienen.   Beide Straftatenkomplexe waren in der Art ihrer Begehung eindeutig darauf ausgerichtet, Personen- und Sachschäden von erheblichem Ausmaß herbeizuführen. Der oder die Täter haben zielgerichtet die Schädigung der körperlichen Integrität von Polizeivollzugsbeamten und Dritten einkalkuliert. Des Weiteren verfolgten die Anschläge das Ziel, die Grundvoraussetzungen einer funktionstüchtigen Exekutive zu schädigen. Die Anschläge auf die Landespolizei waren somit auch Anschläge auf die Demokratie und ihre Institutionen. Hinweise nimmt das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - auf Wunsch auch vertraulich - unter der zentralen Telefonnummer:                                                                               0391-250-1122 entgegen. Hintergrund: In den Nachtstunden des 18.01.2012 verübten ein oder mehrere bisher unbekannte Täter einen Brandanschlag auf das Polizeirevier Dessau-Roßlau in der Wolfgangstraße. Der Brand, der gegen 02:10 Uhr an einem Nebeneingang des Polizeireviers gelegt worden war, beschädigte eine dort befindliche Tür so stark, dass erhebliche Mengen Qualm in das Gebäudeinnere eindrangen. Dank der zeitgleich alarmierten Feuerwehr gelang es, den gesundheitsgefährdenden Qualm aus den betroffenen Bereichen abzusaugen. An der Außenfassade wurde zudem der mit Farbe aufgetragene Spruch ?OURY JALLOH DAS WAR MORD? festgestellt.   Mittels im unmittelbaren Nahbereich ausgelegten ?Krähenfüßen? wurde außerdem der Reifen eines Funkstreifenwagens, welcher zu dieser Zeit mit mehreren Beamten besetzt war, beim Einfahren auf das Hofgelände des Polizeireviers beschädigt. Die Krähenfüße wurden als Beweismittel sichergestellt. Personen wurden trotz dieser absichtlich herbeigeführten Gefährdungslagen nicht verletzt - die Sachschäden belaufen sich auf etwa 5.500 Euro.   Am 23.01.2012, gegen 04:15 Uhr, wurden zwölf zur Übergabe an die Landespolizei bereitgestellte Funkstreifenwagen nach Inbrandsetzung völlig, zwei weitere Funkstreifenwagen sowie ein Privatfahrzeug zumindest teilweise zerstört. Diese Fahrzeuge waren auf dem nicht umfriedeten, jedoch von einem Wachschutzmitarbeiter gesicherten Gelände eines Autohauses in Magdeburg abgestellt. Hierbei entstand ein Sachschaden von ca. 400.000 Euro. (bro.)    

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