Justizvollzug nur noch an drei Standorten
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich für die Konzentration des Justizvollzugs an drei Standorten ausgesprochen und festgelegt, dass die Sicherungsverwahrung weiter in Burg vollzogen werden soll. Justizministerin Profe Angela Kolb: ?Ich freue mich über die breite Zustimmung für das Konzept des Justizministeriums.? In den nächsten sechs Jahren soll Sachsen-Anhalts Justizvollzugslandschaft neu geordnet werden. Gefängnisse soll es danach nur noch in Burg (Jerichower Land), Raßnitz (Saalekreis) und Halle geben. Geplant ist, den halleschen Standort Wilhelm-Busch-Straße für bis zu 146 Millionen Euro auszubauen und dort bis zum Jahr 2017 einen Neubau zu errichten. Kolb: ?Das Ministerium der Finanzen wird jetzt unter Mitwirkung des Justizministeriums eine Machbarkeitsstudie erstellen.? Derzeit gibt es in Halle 599 Haftplätze an zwei Standorten, künftig sollen es bis zu 900 im Stadtteil Frohe Zukunft sein. Die Vollzugsstandorte Halle-Kirchtor, Volkstedt, Naumburg, Magdeburg und Dessau-Roßlau will die Landesregierung im Gegenzug aufgeben ? Naumburg bereits in diesem Jahr, Magdeburg möglichst 2013, die anderen Standorte dann voraussichtlich 2018. Kolb: ?Burg bleibt zuständig für den Vollzug längerer Haftstrafen, Raßnitz für den Jugendvollzug. In Halle sollen Haftstrafen bis zu zweieinhalb Jahren vollzogen werden.? Alternativen zu der Reform gebe es nicht, betonte die Ministerin. Ein moderner Strafvollzug sei in zu kleinen Anstalten nur eingeschränkt möglich, und der Personalbedarf sei extrem hoch. ?In einer zentralen Einrichtung kann das Personal effizienter eingesetzt werden. Das kommt unmittelbar der Betreuung der Gefangenen zugute und verbessert damit die Resozialisierung.? Das Kabinett sprach sich zudem dafür aus, den Vollzug der Sicherungsverwahrung, der aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 neu ausgerichtet werden muss, weiterhin in der JVA Burg zu konzentrieren. Kolb: ?Gemeinsam mit unserem privaten Partner in Burg gehen wir jetzt daran, nicht nur die baulichen Fragen zu klären. Wir brauchen auch ein Konzept, um weiteres Fachpersonal zu gewinnen.? Kolb rechnet für Burg nach ersten Schätzungen mit Umbaukosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, um zunächst 18 Einheiten von 20 Quadratmetern plus Nasszelle und Küchenzeile für die Sicherungsverwahrten zu schaffen. Kolb: ?Eine Erweiterung auf 24 Plätze wäre möglich.? Das Kabinett hat zudem den Verhandlungen mit dem Land Brandenburg über einen gemeinsamen Frauenvollzug in der JVA Luckau-Duben ab 2013 zugestimmt. Zum Jahresende läuft der gemeinsame Frauenvollzug mit Sachsen und Thüringen in Chemnitz aus. ?Eine Kooperation mit Brandenburg wäre vor diesem Hintergrund eine gute Lösung. In Luckau gibt es die räumlichen und die personellen Voraussetzungen für einen modernen, sicherheitsorientierten Behandlungsvollzug?, so Kolb.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de