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Magdeburg, den 26.02.2012

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12 Magdeburg, den 26. Februar 2012 Gemeinsame Pressemitteilung der Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug Nach dem gewaltsamen Tod eines 2 Monate alten Säulings wurde durch das zuständige Amtsgericht gegen den 34-jährigen Kindsvater Haftbefehl erlassen. Diese wurde jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige muss sich eine andere Wohnung nehmen und regelmäßig bei der Polizei melden. (kü.) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Pressestelle Sternstraße 12 39104 Magdeburg Tel: (0391) 546-1422 Fax: (0391) 546-1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

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