: 1
Magdeburg, den 28.02.2012

(StA MD) Presserklärung der Staatsanwaltschaft Magdeburg

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-theme-font:minor-fareast; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-bidi-theme-font:minor-bidi;} Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat noch am 27.02.2012 Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg eingelegt, mit welchem das Gericht den Haftbefehl vom 26.02.2012 gegen einen 34-jährigen, der in dringendem Tatverdacht steht, zum Nachteil eines zwei Monate alten Kindes eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben, gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt hat. Die Beschwerdebegründung stützt sich auf die Feststellung, dass allein schon aus der zu erwartenden Strafandrohung von mehr als 3 Jahren Strafhaft eine Fluchtgefahr begründet ist und der Beschuldigte über keine festen sozialen Bindung verfügt, die dem Fluchtanreiz entgegen wirken könnten. Die Auflagen des Amtsgerichts Magdeburg sind nicht geeignet, dem Fluchtanreiz entgegen zu wirken. Auf die Beschwerde hat das Amtsgericht Magdeburg sich der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Magdeburg angeschlossen und mit Beschluss vom 27.02.2012 den Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte wurde noch am 27.02.2012 in den Abendstunden festgenommen, er wurde am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt, der den Beschluss verkündete. NiemannOberstaatsanwältin

Impressum:Staatsanwaltschaft MagdeburgPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-4130Fax: 0391 606-4731E-Mail: presse.sta-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.sta-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung