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Halle (Saale), den 05.03.2012

(LG HAL) Termine in Strafsachen im März 2012

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Den Angeklagten werden schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.   Sie sollen am 29.09.2011 gegen 19:00 Uhr in Halle in der Neustädter Passage an drei dort sitzende und Bier trinkende Männer herangetreten sein. Nach einem kurzen Wortwechsel soll der G. einem der Männer die Kappe vom Kopf genommen und dann - als dieser Einwände erhob - dem Mann mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen haben, so dass dieser eine tiefe Stichverletzung davontrug. Einen der  Begleiter des Geschädigten sollen die Angeklagten gemeinsam durch Drohungen mit dem Messer dazu gezwungen haben, ihnen seinen Rucksack mit Bargeld und Telefon sowie Tabak zu überlassen.   Gegen 21:00 Uhr desselben  Abends soll G im Bereich Carl-Schorlemer-Ring in Halle-Neustadt einen Passanten grundlos mit dem Messer angegriffen und ihm eine schwere Stichverletzung im Oberarm zugefügt haben.   Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.   Der Angeklagte K soll bei den Taten erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben, so dass eine Minderung der Schuldfähigkeit und damit auch des Strafrahmens in Betracht kommt.     Tag         Uhrzeit 07.03.12  09:30 09.03.12  09:30 12.03.12  09:30 21.03.12  09:30 11.04.12  09:30 20.04.12  09:30 23.04.12  09:30      Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 2/12   Dem im Oktober 1985 geborenen Angeklagten werden 42 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.   Er soll zwischen September 2010 und Juni 2011 unerlaubt mit Rauschgift gehandelt haben. Dabei soll er von bisher unbekannten Personen aus Berlin, Magdeburg und anderen Orten Haschisch, Marihuana, "Speed" und "Crystal" sowie Kokain aufgekauft und  in seiner Wohnung in Helbra sowie  der Wohnung eines Freundes in Klostermansfeld an andere Dealer sowie an Konsumenten weiterverkauft haben, um so seinen Lebensunterhalt zu bestreiten   Die Ermittlungen gegen den Angeklagten wurden eingeleitet als Folge einer Telefonüberwachung gegen Personen, die für den Angeklagten als Kuriere tätig waren und diesen in der Folgezeit in mehreren Vernehmungen erheblich belastet haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 12.03.12  09:00 14.03.12  09:00 22.03.12  09:00        Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8a KLs 2/10 Staatsschutzverfahren   Dem im Januar 1966 geborenen Angeklagten werden Verstöße gegen das Vereinsgesetz sowie Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt.   Er soll bis Oktober 2008 in Magdeburg und anderen Orten die seit 1993 verbotene Kurdische Arbeiterpartei "PKK" unterstützt haben, indem er in verantwortlicher Position die Einnahmen und Ausgaben der Organisation in dem von ihm betreuten Gebiet von Magdeburg über Halle Leipzig und Dresden bis Chemnitz und Zwickau überwacht und in diesem Gebiet Publikationen verteilt hat. Außerdem sollen in seiner Wohnung Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt aufgefunden worden sein.   Der Verstoß gegen as Vereinsgesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht, wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.   Nach einer Durchsuchung beim Angeklagten im Oktober 2008 wurden die beschlagnahmten Unterlagen ausgewertet und weitere Ermittlungen geführt, im November 2010 erfolgte die Anklage zum Landgericht Halle. Die Terminslage der Kammer, insbesondere im Hinblick auf vorrangig und beschleunigt zu behandelnde Haftsachen, ließ eine frühere Terminierung nicht zu, zumal der Angeklagte auf freiem Fuße ist.   Das Landgericht Halle ist zuständig, weil nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 StPO Staatsschutzsachen bei dem Landgericht verhandelt werden, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat.            Tag         Uhrzeit 26.03.12  09:00 10.04.12  09:00 12.04.12  10:00 16.04.12  09:00 20.04.12  09:00        Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 5 KLs 1/12   Dem im November 1970 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch eines Kindes in 234 Fällen sowie schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in weiteren 416 Fällen zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen November 1991 und Februar 1998 in Nebra regelmäßig  an seiner am 09.02.1984 geborenen Stiefschwester vergangen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.   Das Ermittlungsverfahren wurde durch eine Strafanzeige der mutmaßlichen Geschädigten im März 2011 eingeleitet. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen.     Tag         Uhrzeit 28.03.12  09:00 30.03.12  09:00        Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 1/12   Dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten werden sexuelle Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person sowie Nötigung in Tateinheit mit fährlässiger Körperverletzung zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll am 26.03.2011 in seiner Wohnung in Kabelsketal eine 16-jährige, infolge intensiven Alkoholkonsums widerstandsunfähige Frau sexuell missbraucht haben.   Als die Geschädigte sich im weiteren Verlauf des Abends außerhalb der Wohnung im Hausflur aufhielt, soll der Angeklagte sie grob in die Wohnung zurückgezerrt und ihr dabei Schürfwunden an Armen und Beinen zugefügt haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.     Tag         Uhrzeit 28.03.12  09:00 30.03.12  09:00          Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 1/12   Dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten werden sexuelle Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person sowie Nötigung in Tateinheit mit fährlässiger Körperverletzung zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll am 26.03.2011 in seiner Wohnung in Kabelsketal eine 16-jährige, infolge intensiven Alkoholkonsums widerstandsunfähige Frau sexuell missbraucht haben.   Als die Geschädigte sich im weiteren Verlauf des Abends außerhalb der Wohnung im Hausflur aufhielt, soll der Angeklagte sie grob in die Wohnung zurückgezerrt und ihr dabei Schürfwunden an Armen und Beinen zugefügt haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.           Bitte beachten sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.       Im Auftrag gez. Ehm Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben. Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren   Vertretern der Medien, die sich -          durch einen gültigen Presseausweis oder -          durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes, das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die Möglichkeit einertelefonischen Rückfrage eröffnet, ausweisen können, ist die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet: I. Landgerichtsgebäude Straße der OdF 1   1. Bei Sitzungen in den Räumen des Landgerichtsgebäudes in der Straße der ODF 1 sind Aufnahmen in folgendem Umfange zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im sonstigen Gebäude: In dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage befindet wieder Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne technische Hilfsmittel zu sehen ist,   soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.   Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.   II. Justizzentrum Halle 1. Bei Sitzungen in den Räumen des Justizzentrums Halle sind Aufnahmen zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im Sitzungssaaltrakt: In den Fluren unmittelbar vor den jeweiligen Sitzungssälen, soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten. Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   c) Im sonstigen Gebäude: In den im Zugangsbereich zum Sitzungssaaltrakt gelegenen öffentlich zugänglichen Fluren, soweit die Zugangsmöglichkeiten zum Sitzungssaaltrakt oder der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der Bewegungsmöglichkeiten der Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt werden. Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten. Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Hausrechtsinhaber behält sich Einzelfallregelungen vor.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.  

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