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Halle (Saale), den 14.03.2012

Autobahnabschnitt  der Autobahn A 14 nördlich Colbitz bis Dolle erörtert

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 004/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 004/12 Halle (Saale), den 27. Januar 2012 Autobahnabschnitt  der Autobahn A 14 nördlich Colbitz bis Dolle erörtert Vom 24. bis 26. Januar 2012 fand die Erörterung für das Straßenneubauvorhaben ?Lückenschluss der BAB A 14 Magdeburg ? Wittenberge ? Schwerin? für den Verkehrsabschnitt VKE 1.3 nördlich Colbitz bis Dolle/L29 im Kulturhaus in Tangerhütte statt. Dort hatte sich der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt (LBB),  welcher das Bauvorhaben für die Bundesstraßenverwaltung plant und auch ausführen soll, mannigfaltiger Kritik zu stellen. Die Behörde hatte angesichts von mehr als 220 Einwendern, die sich im Anhörungsverfahren beteiligt haben, einen großen Raum für die Veranstaltung gesucht und das Kulturhaus als Ort der Erörterung vorgesehen. Zu dem Termin erschienen 13 Vertreter der Träger öffentlicher Belange sowie etwa 50 private Einwender und einige Vertreter der Naturschutzvereinigung BUND, die das Angebot zur Erörterung genutzt haben. Der erste Tag des Erörterungstermins war den privaten Einwendern gewidmet. Rund 50 Betroffene nahmen an der Erörterung teil, darunter zahlreiche Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, die neben der mit dem Neubau verbundenen Flächenverlust, den sie nicht zu akzeptieren vermochten, sich um eine Zerschneidung von ländlichen Wegen und um das Entstehen nicht nutzbarer Restflächen sorgten. Überdies sorgte die Absicht des LBB (Vorhabenträger), zum Ausgleich für den Flächenverlust durch die Trasse Ackerfläche aufzuforsten, für breite Kritik seitens der Landeigentümer.  Zur Beantwortung aller damit verbundenen Fragen hatte das Landesverwaltungsamt als Anhörungsbehörde das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gebeten, einführend über das Verfahren der Flurbereinigung zu referieren, mit dem der geforderte Flächenausgleich verwirklicht werden soll, und darüber hinaus  an allen drei Tagen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen.  Des Weiteren rügten viele der privaten Einwender die Lage der vorgesehenen Tank- und Rastanlage und vor allem, dass von der Autobahn eine Lärm- und Schadstoffbelastung ausgehen werde, welche die Wohn- und Lebensqualität verringern sowie Wertverluste des Immobiliarvermögens zur Folge habe. Am zweiten Tag wurden die Stellungnahmen der sog. Träger öffentlicher Belange erörtert, d. h. aller Stellen, die in irgendeiner Weise Daseinsfürsorge gewährleisten und die Infrastruktur aufrecht erhalten. Neben Gebietskörperschaften und Fachbehörden sind dies z. B. Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Unterhaltungsverbände und die Betreiber des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aus diesem Kreise sah sich der LBB weiterer Kritik und den bohrenden Fragen der Vertreter der vom Vorhaben in erster Linie betroffenen Gemeinde Burgstall ausgesetzt. Der  letzte Tag der Erörterung war der Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vorbehalten, welcher den in Rede stehenden Planungsabschnitt  als auch die Gesamtvorhaben Lückenschluss A 14 als unter keinen Umständen gerechtfertigt ansieht. Im Mittelpunkt seiner vielfältigen Rügen der vorgelegten  Landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Artenschutzes stand der substantiierte Vorwurf, die Planung komme dem gesetzlichen Gebot besonders strengen Schutzes gefährdeter Arten, wie zum Beispiel dem Hirschkäfer schon deshalb nicht nach, weil man bei den faunistischen Untersuchungen über das Vorkommen derselben im Planungsraum von falschen Voraussetzungen über den Lebensraum der Art ausgegangen sei, weil man die entsprechenden neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber außer Acht gelassen habe. Trotz der teilweise harten fachlichen Auseinandersetzungen, bei denen die gegensätzlichen Positionen zumeist kontrovers blieben, verlief der Termin stets sachlich und ruhig. Das Landesverwaltungsamt muss nun zunächst die vom LBB zugesagte vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Kritikpunkten ebenso abwarten wie den Eingang der vom BUND abgeforderten, seinen Vortrag präzisierenden Unterlagen. Es wird dann nach Auswertung der Niederschrift des Erörterungstermins die weiteren Entscheidungen zum Verfahrensfortgang treffen.  Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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