Härtefallkommission Innenstaatssekretär Gundlach und Kommissions-Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 vor
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach (CDU) und die Vorsitzende der Härtefallkommission Monika Schwenke haben heute den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das vergangene Jahr vorgestellt. Danach hat das Gremium in sechs Sitzungen über zwölf Anträge abschließend entschieden. Bei sieben Anträgen stellte die Kommission fest, dass dringende humanitäre Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen. In allen Fällen entsprach das Innenministerium den Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen nach Paragraf 23 a des Aufenthaltsgesetzes an. Von den Anordnungen waren 27 Personen begünstigt, davon drei Familien mit insgesamt neun minderjährigen Kindern. Mehr als ein Viertel der Betroffenen kam aus dem Kosovo. Die Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse sind zunächst für ein Jahr befristet und wurden abhängig von Nachweisen über das Bemühen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gemacht. Innenstaatssekretär Ulf Gundlach hob bei der Vorstellung des Berichts die Bedeutung der Härtefallkommission hervor: ?Es ist gut und wichtig, dass wir mit der Härtefallkommission ein Gremium haben, das unabhängig von gesetzlichen Zwängen den Menschen und seine ganz persönlichen Lebenssituationen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung stellt. Das sich das Innenministerium allen von der Kommission vorgelegten Härtefallersuchen anschloss, belegt zusätzlich die hohe Sach- und Fachkompetenz ihrer Mitglieder.? Die Kommissionsvorsitzenden Monika Schwenke betonte, dass den jeweiligen Entscheidungen ausführliche Diskussionen der Anträge vorangingen und alle bekannten Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt wurden. Schwenke: ?Dabei ist jedem Kommissionsmitglied bewusst, dass die zu treffenden Entscheidungen von enormer Auswirkung für das weitere Leben der Betroffenen sind. Und deshalb prüfen wir alle relevante Kriterien auch mit der größtmöglichen Sorgfalt.? Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren im Jahr 2011 der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, wie zum Beispiel gesundheitliche Aspekte. Bei den für Familien gestellten Anträgen war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.
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