Rückgabe von restitutionsbehafteten Kunstgütern bis Ende 2014: Land verhandelt mit Alteigentümern
Bis zum 30. November 2014 müssen restitutionsbehaftete Kunst- und Kulturgüter, die sich in Museen, Archiven oder Sammlungen in Sachsen-Anhalt befinden, ihren im Zuge der Bodenreform enteigneten Eigentümern zurückgegeben werden. Das legt das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) fest. Über die Rückgabe entscheidet das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. ?In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche gütliche Einigungen gegeben, so dass Kunst- und Kulturgut sowohl in den Museen des Landes als auch in den Museen anderer Trägerschaften verbleiben konnte?, informiert Kultusminister Stephan Dorgerloh. ?Uns sind derzeit 285 Vermögenswerte bekannt, die restitutionsbehaftet und für das Land bedeutsam sind. Für diese laufen derzeit die Verhandlungen mit den Alteigentümern mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.? Für das Land Sachsen Anhalt sind in erster Linie die Kunstgegenstände von Bedeutung, die sich in Museen des Landes befinden oder auch in Museen anderer Trägerschaften (Landkreise, Städte, Stiftungen) und die für das Land von besonderem kunstgeschichtlichen Wert sind. Dies ist beim Großteil der restitutionsbehafteten Gegenstände nicht der Fall, wie z.B. bei Möbeln, Teppichen, Geschirr etc. Diese Gebrauchsgegenstände werden zurückgegeben. Insgesamt sind beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 120.770 Vermögenswerte erfasst. Da die Bearbeitung der vorliegenden Anträge aber noch nicht abgeschlossen ist, liegt die tatsächliche Zahl der beantragten Rückgabeobjekte wesentlich höher.
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