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Dessau-Roßlau, den 22.03.2012

(LG DE) Insolvenzverfahren gegen FTD Fahrzeugtechnik GmbH

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat heute in einem seit dem 14.03.2012 gegen die FTD Fahrzeugtechnik GmbH CTF anhängigen Insolvenzverfahren einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit dessen Zustimmung wirksam sind.   Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger vor einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über den von einem Sozialversicherungsträger gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.   Frank Straube Pressesprecher

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