: 6
Halle (Saale), den 27.03.2012

(LG HAL) Verhandlunen in Strafsachen im April

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Tag         Uhrzeit 03.04.12  09:30 17.04.12  09:30       Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 1/12   Dem im März 1983 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.   Er soll zwischen Juni und Dezember 2010 in der Wohnung eines Bekannten in Weißenfels eine Cannabisaufzucht betrieben und das daraus gewonnene Marihuana in Weißenfels und Umgebung verkauft haben. Am 18.12.2010 wurden vier Cannabispflanzen vorgefunden.   Am 18.10.2010 soll er in dem Mehrfamilienhaus, in dem sich die Cannabisaufzucht befand, einen Mann durch Drohung mit einer Schreckschusswaffe gezwungen haben, den Hausflur zu verlassen. Dabei soll er auch Schüsse mit der Schreckschusspistole abgegeben haben, die bei dem Geschädigten ein Knalltraume hervorgerufen haben sollen.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.   Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren einräumt.      Tag         Uhrzeit 03.04.12  09:00       Raum 202 Str. der OdF 1 4 KLs 5/11   Dem im Dezember 1948 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Jugendlichen in sieben Fällen zur Last gelegt.   Er soll  zwischen September 2009 und Januar 2010 in seiner Wohnung Merseburg wiederholt einen 14-jährigen Jungen  sexuell missbraucht und ihn dafür mit  Geld und Zigaretten entlohnt haben.   Jede einzelne Tat ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, im Falle einer Verurteilung wegen aller Taten wäre aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Handlungen  teilweise eingeräumt, sich aber dahingehend eingelassen, dass er gedacht habe, der Geschädigte sei mindestens 16 Jahre alt.      Tag         Uhrzeit 11.04.12  09:00 12.04.12  09:00       Raum 109 (am 12.04.: 103) Str. der OdF 1 13 KLs  1/12   Dem im Oktober 1965 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer  Schutzbefohlenen in insgesamt 132 Fällen zur Last gelegt, dabei teilweise in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes.   Er soll sich zwischen 1999 und 2010 in Halle regelmäßig an der im November 1992 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.   Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten. Es sind 10 Zeugen geladen.      Tag         Uhrzeit 12.04.12  09:00 20.04.12  09:00 16.05.12  08:20 29.05.12  09:00     Raum 202 Str. der OdF 1 (am 16.05. Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16) 4 KLs 1/11   Dem im Januar 1977 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.   Er soll im Dezember 2009 oder Januar 2010 im Keller des von ihm bewohnten Hauses in Halle ein  im August 1993 geborenes Mädchen vergewaltigt haben. Im Juni 2010 soll er sich dann an deren im März 1998 geborener Schwester vergangen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren von sich gewiesen.              Tag         Uhrzeit 18.04.12  09:00 23.04.12  09:00 26.04.12  09:00 15.05.12  09:00 16.05.12  09:00       Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8 KLs 3/12   Dem im November 1986 geborenen Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt.   Er soll im September 2011 in Halle gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern eine  Frau aus seinem Bekanntenkreis entführt haben, um diese durch Drohungen zur Rückzahlung von Geld zu zwingen, weil er glaubte, sie das Geld zuvor seiner Ehefrau gestohlen habe. Dabei soll der Angeklagte zusammen mit seinen Mittätern die Geschädigte in die Passendorfer Wiesen gelockt und dort gezwungen haben, eine Grube auszuheben. Dann soll er sie gefesselt und geknebelt und gezwungen haben, sich in die Grube zu knien, wo er sie mit einem Messer bedroht habe. Während der ganzen Zeit soll er die Geschädigte immer wieder bedrängt haben, ihm zu sagen, wo sich der Betrag von 6.000,00 Euro befinde, der seiner Ehefrau zuvor gestohlen worden sei. Als die Geschädigte bis zuletzt beteuerte, nichts von dem Verbleib des Geldes zu wissen, sollen der Angeklagte und seine Mittäter von ihr abgelassen haben, ihr aber gedroht haben, ihre Kinder zu töten, wenn sie jemandem von dem Geschehen erzählen würde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, als sich der Bruder der Geschädigten bei der Polizei nach den Möglichkeiten von Polizeischutz für Gewaltopfer erkundigt habe und dann im weiteren Verlauf aus Versehen mitgeteilt habe, dass es sich um seine Schwester handele.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat in Abrede gestellt.            Bitte beachten sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.       Im Auftrag gez. Ehm Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben. Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren   Vertretern der Medien, die sich -          durch einen gültigen Presseausweis oder -          durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes, das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die Möglichkeit einertelefonischen Rückfrage eröffnet, ausweisen können, ist die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet: I. Landgerichtsgebäude Straße der OdF 1   1. Bei Sitzungen in den Räumen des Landgerichtsgebäudes in der Straße der ODF 1 sind Aufnahmen in folgendem Umfange zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im sonstigen Gebäude: In dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage befindet wieder Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne technische Hilfsmittel zu sehen ist,   soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.   Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.   II. Justizzentrum Halle 1. Bei Sitzungen in den Räumen des Justizzentrums Halle sind Aufnahmen zugelassen:   a) Im Sitzungssaal: Bis zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)   b) Im Sitzungssaaltrakt: In den Fluren unmittelbar vor den jeweiligen Sitzungssälen, soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten. Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.   c) Im sonstigen Gebäude: In den im Zugangsbereich zum Sitzungssaaltrakt gelegenen öffentlich zugänglichen Fluren, soweit die Zugangsmöglichkeiten zum Sitzungssaaltrakt oder der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der Bewegungsmöglichkeiten der Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt werden. Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten. Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Hausrechtsinhaber behält sich Einzelfallregelungen vor.   2. Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.  

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung