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Halle (Saale), den 02.04.2012

Erörterungstermin Kläranlage Weißenfels beendet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 011/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 011/12 Halle (Saale), den 29. März 2012 Erörterungstermin Kläranlage Weißenfels beendet LVwA geht nun in umfassende Prüfung In dem wasserrechtlichen Verfahren zur Erweiterung der Kläranlage Weißenfels ist die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der eingegangenen Einwendungen abgeschlossen. Die eingehende Erörterung erfolgte über zwei Tage. Die Erörterung erfolgte zu dem Vorbringen der Einwendungen, die in zwei Sammeleinwendungen und einer Einzeleinwendung enthalten waren. Von den ungefähr 55 Unterzeichnern der Einwendungen waren 8 Einwender zum Termin erschienen. Der Träger des Vorhabens, der Zweckverband für Abwasserentsorgung Weißenfels, erläuterte das Projekt. Der ZAW beabsichtigt, die Kläranlage abhängig vom Bedarf in drei Abschnitten auszubauen. Seitens der Einwender wurden verfahrensrechtliche Fragen vorgetragen. Sie halten die vorgelegten Unterlagen für unzureichend, um die Auswirkungen des Vorhabens zu beschreiben. Sie sind der Ansicht, dass ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Vorhaben der Fleischwerk Weißenfels GmbH zur Errichtung einer Vorbehandlungsanlage für das auf dem Gelände des Schlachthofs anfallende Produktionsabwasser besteht. Nach Auffassung der Einwender besteht für die Erweiterung kein Bedarf. Es wäre ihrer Ansicht nach ausreichend, wenn der ZAW die gewerblichen Einleiter dazu anhalten würde, für ihr Abwasser Vorbehandlungsanlagen einzuführen. Die Einwender tragen vor, dass sie schon durch die bestehende Geruchs- und Lärmbelastung unzumutbar beeinträchtigt seien, und befürchten eine weitere Verschlechterung. Außerdem wurde bemängelt, dass die Umweltauswirkungen des Vorhabens erheblich nachteilig seien. Die Haupteinwendung, die auch vom Umweltverband BUND durch dessen Landesgeschäftsführer vorgetragen wurde, umfasst 110 Seiten. Die Behörde hat daraus 86 einzelne Einwendungspunkte entnommen, die thematisch gegliedert zwischen den Beteiligten besprochen wurden. Am ersten Tag der Erörterung standen die Verfahrensfragen im Mittelpunkt. Am darauffolgenden Tag wurden die Sachfragen zwischen den Einwendern und in erster Linie den Gutachtern des ZAW sehr ausführlich, aber fast ausnahmslos kontrovers abgehandelt. Mit den vorgenannten Einwendungen und Argumente wird sich das LVwA nun umfassend auseinandersetzen und inhaltlich auswerten. Es wird die Frage zu klären sein, inwieweit die vorgelegten Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages ausreichen oder ob weitere Dokumente wie zB. Gutachten einzuholen sein werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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