Morgen beginnt Erörterungstermin im Verfahren zur Erweiterung der Kläranlage Weißenfels
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/12 Halle (Saale), den 26. März 2012 Morgen beginnt Erörterungstermin im Verfahren zur Erweiterung der Kläranlage Weißenfels Morgen (27.3.) beginnt ab 9 Uhr im Kulturhaus Weißenfels der Erörterungstermin im Verfahren zur Erweiterung der Kläranlage Weißenfels. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Erörterungstermin nicht öffentlich. Der Zweckverband für Abwasserentsorgung Weißenfels (ZAW) plant den Ausbau seiner Verbandskläranlage in Weißenfels in drei möglichen Schritten auf bis zu eine das Abwasser von 165.000 Einwohnern fassende Kapazität. Mit dem Erweiterungsvorhaben will der ZAW die Voraussetzungen dafür schaffen, den gestiegenen Anforderungen aus dem Abwasseranfall der im Raum Weißenfels tätigen gewerblichen Unternehmen nachkommen zu können. Er hat hierzu beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Erteilung der notwendigen wasserrechtlichen Genehmigung gestellt. Die vom ZAW eingereichten Unterlagen wurden in der Zeit vom 2. Januar 2012 bis zum 1. Februar 2012 bei der Stadt Weißenfels öffentlich ausgelegt. Zu den Unterlagen gehört eine Umweltverträglichkeitsstudie zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Innerhalb der Einwendungsfrist, die bis zum 16. Februar 2012 andauerte, gingen drei Einwendungsschreiben ein. Insgesamt erhoben 41 Personen sowie die Ortsgruppe eines anerkannten Naturschutzverbandes Einwendungen. Die Einwendungen beziehen sich hauptsächlich auf Belange, die die Umwelt und die Nachbarschaft betreffen, wie Geruchs- und Lärmbelästigungen. Seine ursprünglich bereits 2009 eingereichte Planung, zu der die Öffentlichkeit bereits beteiligt wurde und zu der ebenfalls Einwendungen erfolgten, hatte der ZAW zwischenzeitlich modifiziert und nun erneut eingereicht. Zweck eines Erörterungstermins ist es hauptsächlich, die Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde zu verbreitern. Er bietet das Forum für den Dialog zwischen dem Träger des Vorhabens (ZAW) und denjenigen, die sich mit ihren schriftlichen Einwänden gegen das Vorhaben wenden. Im Anschluss an die Erörterung wird die Genehmigungsbehörde sämtliche Unterlagen auswerten. Hierzu gehören auch die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der sonstigen Stellen, die als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen sind. Eine Entscheidung in der Sache selbst kann erst auf dieser Grundlage erfolgen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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