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Halle (Saale), den 04.04.2012

Landesverwaltungsamt entscheidet über Wiesenhof-Widerspruch

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/12 Halle (Saale), den 5. April 2012 Landesverwaltungsamt entscheidet über Wiesenhof-Widerspruch Das Landesverwaltungsamt hat am 3. April 2012 den Widerspruch der Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH gegen die Verfügung des Landkreises Jerichower Land vom 5. März 2012 zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landkreises als zuständiger Lebensmittelüberwachungs- behörde zur Einstellung der Produktion wegen der Durchbrechung des Schwarz/Weiß-Prinzips in Folge von Baumaßnahmen war rechtmäßig. Die vom Landesverwaltungsamt dem Unternehmen im August 2010 erteilte EU-Zulassung ruhte bis zur Beseitigung der Mängel. Nach der Mängelbeseitigung und entsprechender amtlicher Kontrollen lebte die Zulassung mit der Wiederherstellung des Schwarz/Weiß-Prinzips wieder auf. Das Unternehmen produziert seit dem 07.03.2012 wieder. Die vom 28.02.2012 bis zum 05.03.2012 produzierte Ware, die amtlich gesperrt ist, kann im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes als Lebensmittel nicht verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, daraus Tierfutter herzustellen.  Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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