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Magdeburg, den 16.04.2012

Bauminister Webel: Spezialfonds sichert Wohnungsbauförderung

Sachsen-Anhalts Landesregierung will die Wohnungsbauförderung von der Zuschuss- auf eine Darlehensförderung umstellen. Dazu wird ein spezieller Fonds gebildet, aus dem zinsgünstige Darlehen für den Wohnungsbau vergeben werden. Über Einnahmen aus Zins- und Tilgungsleistungen entsteht ein Kreislauf, der diesen Fonds immer wieder auffüllt (?Revolvierender Fonds?). ?Mit der Einrichtung des Fonds kann die Wohnraumförderung des Landes auch künftig auf eine verlässliche finanzielle Basis gestellt werden?, sagte Bauminister Thomas Webel heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Es sei vorgesehen, dass sich der revolvierende Fonds über Einnahmen mittelfristig selber tragen und somit keine Mittel mehr aus dem Landeshaushalt binden werde.   Mit der Einführung eines revolvierenden Fonds kann der Landeshaushalt spürbar entlastet werden. Bislang hat das Land für die Förderung des Wohnungsbaus jährlich knapp 25 Millionen Euro bereitgestellt. In den Fonds sollen zunächst die Kompensationsmittel* der Jahre 2012 (rd. 15,2 Mio. EUR) und 2013 (rd. 19 Mio. EUR) eingebracht werden. Um ein dauerhaft funktionierendes Förderinstrument einzurichten, soll der Fonds in den darauf folgenden Jahren durch die zu erwartenden Kompensationszahlungen des Bundes sowie aus Zins- und Tilgungszahlungen für aus dem Fonds ausgereichte Darlehen aufgestockt werden. Bis 2019 wird ein maximales Fondsvermögen von 150 Millionen Euro angestrebt.   Die Neuausrichtung der Wohnungsbauförderung sei ein praktisches Beispiel dafür, dass die Landesregierung auf vorhandene Sparzwänge anstatt mit pauschalen Streichungen vor allem mit kreativen Lösungen reagiere, betonte Webel. ?Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Mittel müssen wir neue Konzepte entwickeln, um öffentliche Gelder noch effektiver und mit nachhaltiger Wirkung einzusetzen?, fügte er hinzu. Durch die Einrichtung des Fonds sei zudem die Förderung der Bildung von Wohneigentum langfristig finanziell abgesichert, wovon insbesondere junge Familien mit Kindern profitierten.   Mit der Fondseinrichtung und -bewirtschaftung soll die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beauftragt werden. Die Kosten der Fondsverwaltung erwirtschaftet der Fonds selbst.     Zu Ihrer Information:   * Im Zuge der Föderalismusreform I ging die Wohnraumförderung in die alleinige Zuständigkeit der Länder über. Als Ersatz für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen erhalten die Länder von 2007 bis 2013 vom Bund zweckgebundene Kompensationszahlungen. Ab 2014 sollen die Kompensationszahlungen ohne Zweckbindung erfolgen. Insofern wird über die Einspeisung der Mittel in einen revolvierenden Fonds deren Zweckbindung gesichert.    

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