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Halle (Saale), den 16.04.2012

Baurecht für Ausbau der Kreuzung B 80/K2147 geschaffen worden: Unfallschwerpunkt am Friedhof Halle-Neustadt kann nunmehr beseitigt werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/12 Halle (Saale), den 13. April 2012 Baurecht für Ausbau der Kreuzung B 80/K2147 geschaffen worden: Unfallschwerpunkt am Friedhof Halle-Neustadt kann nunmehr beseitigt werden Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Ampelkreuzung der B 80 mit der Teutschenthaler Landstraße (K2147), die Nietleben mit Zscherben verbindet, ist abgeschlossen.  Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat der Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Süd gestern das Baurecht dafür erteilt. Mit diesem Vorhaben soll die dort vorhandene Ampelkreuzung, die sich als unzureichend hinsichtlich Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit erwiesen hat, durch eine Überführung der Teutschenthaler Landstraße mit Ein- und Ausfahrtsrampen an beide Richtungsfahrbahnen der B 80 ersetzt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, aus Richtung Eisleben über die Teutschenthaler Landstraße die Ortslage Nietleben anzufahren. Das Bauvorhaben bietet nicht nur die Verbesserung der Verkehrsabläufe und die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, sondern wird durch die Anlegung eines Radfahrweges auch dem Radverkehr eine sichere Führung zum Friedhof Neustadt und nach Zscherben schaffen. Radfahrer werden sich zwischen Eislebener Straße und der Kreuzung mit der B 80 künftig nicht mehr über holpriges Kopfsteinpflaster quälen müssen. Die Planung sieht eine verbesserte Zufahrt zu dem gegenwärtig im unmittelbaren Kreuzungsbereich gelegenen Parkplatz des Friedhofes Neustadt vor. Davon werden insbesondere die Busse des öffentlichen Personennahverkehres profitieren, denen der Parkplatz als Halte- und Wendepunkt dient. Bisher ergaben sich aus den beengten Verhältnissen im Kreuzungsbereich Behinderungen, die immer wieder Verspätungen mit sich  brachten. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die das Vorhaben mit sich bringen wird, sind neben der Entsiegelung und Wiederbegrünung von ca. 2100 m² Straßenflächen insbesondere die Aufforstung eines standortgerechten Eichen-Hainbuchen-Laubwaldes auf 2,5 ha bislang intensiv genutzter Ackerflächen vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 10. bis zum 24. Mai 2012 im Bauamt der Stadt Halle zu den dortigen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Einzelheiten werden rechtzeitig in ortsüblicher Weise im Amtsblatt der Stadt Halle bekanntgegeben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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