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Magdeburg, den 16.04.2012

Maßnahmen zum Grünlanderhalt zeigen Wirkung

Magdeburg. Die Maßnahmen zur Erhaltung von Dauergrünland entfalten in Sachsen-Anhalt langsam ihre Wirkung. Das belegen aktuelle Zahlen, die die Veränderung des Verhältnisses der im Rahmen von EU-Zahlungen beantragten Dauergrünlandfläche zur landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) angeben.   Danach ist der Rückgang des Dauergrünlandes gebremst worden. Der Anteil der Dauergründlandfläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im Jahr 2011 hat sich im Verhältnis zum Basiswert 2003 um nur 3,44 Prozent verringert. Der Wert ist seit drei Jahren leicht rückläufig. Im Jahr 2010 lag er noch bei minus 3,68 Prozent, 2009 bei minus 3,77 Prozent. Aktuell beträgt der Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten LF von 1,2 Millionen Hektar in Sachsen-Anhalt 14,3 Prozent. Im Jahr 2003 lag er bei 14,8 Prozent.   Als wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind zu nennen, dass Umbruchverbote aus naturschutzrechtlicher Sicht überwiegend eingehalten werden und Dauergrünland teilweise in den Agrarumweltmaßnahmen gebunden ist. Darüber hinaus werden die Cross Compliance-Regelungen beachtet und die Verordnung zur Erhaltung von Dauergründland entfaltet ihre Wirkung. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Herrmann Onko Aeikens sagte am Dienstag in Magdeburg: ?Damit besteht weiterhin keine Notwendigkeit, zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt des Dauergrünlands gemäß Verordnung zu ergreifen.?   In einigen Bundesländern wird weiterhin die Fünf-Prozent-Schwelle überschritten. In diesen Ländern besteht ein generelles Umwandlungsverbot bzw. es müssen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.   Insgesamt nimmt das Dauergrünland bundesweit weiter ab. Das hat verschiedene Ursachen. Sowohl Acker- als auch Grünlandflächen gehen beispielsweise durch Infrastrukturmaßnahmen verloren. ?Daher muss der Erhaltung von Dauergrünland weiter Beachtung geschenkt werden. Unter diesem Aspekt sind auch die mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 angedachten Maßnahmen zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen des sogenannten ?Greening? zu sehen?, betonte der Minister.   Hintergrund Die EU-Mitgliedstaaten haben jährlich im Rahmen der EU-Agrarbeihilfen die Veränderung des Verhältnisses der beantragten Dauergrünlandfläche zur landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) zu überwachen und der EU-Kommission mitzuteilen. Wird festgestellt, dass sich der Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten LF bezogen auf das Referenzjahr 2003 um mehr als fünf Prozent verringert hat, wird dies vom zuständigen Ministerium im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt gegeben. Ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gilt das Umbruchverbot bzw. es müssen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Bei mehr als acht Prozent müssen Rückumwandlungen stattfinden.

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