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Magdeburg, den 23.04.2012

Abkehr von alter Sportförderung Sportminister Stahlknecht stellt den Entwurf des Gesetzes über die Förderung des Sports vor

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sportfördergesetz wurde am heutigen Tag als Entwurf durch Sportminister Holger Stahlknecht im Kabinett vorgestellt. Bei der Unterstützung der Sportvereine, der Kreis- und Stadtsportbünde und der Landesverbände wird es eine Abkehr vom bisherigen Zuwendungssystem geben. Die neu entwickelte Anspruchsfinanzierung verwendet ausschließlich die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nach dem Glücksspielgesetz. Die prozentuale Höhe der Einnahmen, welche der Sportförderung dienen, ist im Glücksspielgesetz festgeschrieben. Aktuell sind dies 6,9 Millionen Euro (34 Prozent).   Darüber hinaus führt die neue Art der Förderung der Sportorganisationen zu einer Vereinfachung des verwaltungstechnischen Verfahrens. ?Dies schafft mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben, nämlich den Sport an sich. Hinzu kommt, dass die Vereine, Sport- und Fachbünde als Zahlungsempfänger künftig eigenverantwortlich mit dem Geld wirtschaften können. Dadurch wird es dort ankommen, wo es auch wirklich benötigt wird. Das ist eine neue Ebene der Eigenverantwortung?, sagte Stahlknecht.   Ein neu entstehendes Sportkuratorium wird die Landesregierung in sportpolitischen Grundsatzfragen beraten. Seine Besetzung muss noch festgelegt werden.    

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