(LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerden der Gemeinden Großkorbetha und Burgwerben gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen
Dessau-Roßlau, den 27. April 2012 Aktenzeichen: LVG 28/10 LVG 51/10 Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tage die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Großkorbetha und Burgwerben gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Auflösung der Beschwerdeführerinnen und ihre Eingemeindung in die Stadt Weißenfels. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung verletzt die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und die geografischen und sonstigen Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445)
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