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Magdeburg, den 07.05.2012

Entwurf zum Rettungsdienstgesetz passiert Kabinett Minister Stahlknecht: ?Neues Gesetz soll Rechtssicherheit herstellen?

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben. Der für das Rettungswesen zuständige Minister Holger Stahlknecht (CDU) betonte, dass es oberstes Gebot und primäres Ziel der Novellierung ist, mit dem neuen Gesetz Rechtssicherheit für alle am Rettungsdienst Beteiligten herzustellen.   Stahlknecht: ?Nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit gilt es, die Beteiligten am Rettungsdienst, insbesondere die zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften, wieder handlungssicher zu machen. Und das erreichen wir, indem wir klare gesetzliche Festlegungen treffen.?   Zur Durchführung der Rettungsdienstleistungen sieht der vorliegende Gesetzentwurf das so genannte Konzessionsmodell vor. Gegenüber dem Submissionsmodell wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein wesentlich größerer Spielraum bei der Gestaltung des Rettungsdienstes ermöglicht. Neu im Entwurf ist auch, dass darin die speziellen Aufgaben der Wasser- und Bergrettung berücksichtigt worden sind. Auch für diese Dienste können die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Abgrenzung zum bodengebundenen Rettungsdienst Konzessionen erteilen.   Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist, die Notarztversorgung durch stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser sicherzustellen. So sollen künftig die Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet werden, ärztliches Fachpersonal für die notärztliche Versorgung bereitzustellen. ?Dies gewährleistet auch langfristig eine flächendeckende und hochwertige Notfallversorgung?, so der Minister.   Ebenfalls von der Neuregelung betroffenen sind die Leitstellen. Der Gesetzentwurf empfiehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten, gemeinsame integrierte Rettungsdienstleitstellen zu betreiben, sieht aber zwangsweise Zusammenschlüsse nicht vor. Darüber hinaus eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, mit dem Land gemeinsame Leitstellen zu vereinbaren, was hieße, dass Rettungsdienstleitstelle und Polizeidienststelle gemeinsame Räumlichkeiten nutzen könnten. Stahlknecht wies aber auch darauf hin, dass nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen durch eine unabhängige Kommission, die von seinem Ministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat ?Rettungsdienst? berufen werde, auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft würden.   Hintergrund Der Rettungsdienst beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung. Die jetzige Novellierung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages und hat das Ziel, die derzeit qualitativ hochwertige Versorgung zu erhalten. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Überlegungen, das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht. Da aber seinerzeit diverse Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen anstanden, wurde das damalige Rettungsdienstgesetz um eine Vorschrift erweitert, die ihrerseits als Übergangslösung die Verlängerung von Genehmigungen vorsah. Rechtsstreitigkeiten vor der Vergabekammer und dem Oberlandesgericht zeigten jedoch, dass so Rechtssicherheit nicht zu erzielen ist.

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