Nachträgliche Überprüfung von neun Tötungsdelikten auf politisch rechte Tatmotivation abgeschlossen Stahlknecht und Kolb sehen in drei Fällen politisch rechte Motivation gegeben
In Sachsen-Anhalt sind neun Tötungsdelikte nachträglich auf eine mögliche politisch rechtsextreme Motivation der Täter untersucht worden. In drei Fällen wird empfohlen, sie nachträglich durch das Ministerium für Inneres und Sport als rechtsmotiviert einzustufen. ?In diesen drei Fällen sehen wir - neben dem eigentlichen unpolitischen Hauptmotiv - eine politisch rechte Tatmotivation als mitursächlich?, sagten Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb und Innenminister Holger Stahlknecht. Ministerin Kolb und Minister Stahlknecht hatten im Dezember beschlossen, Fälle, über die ?Der Tagesspiegel? am 22. November 2011 berichtet hatte, nochmals einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. So erfolgte eine Bewertung durch die Generalstaatsanwaltschaft, wobei teilweise Straf- und Gerichtsakten hinzugezogen wurden, und durch das Justizministerium. In einem weiteren Schritt zog das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) zusätzliche Erkenntnisse zu den verurteilten Straftätern aus Kriminalakten und den Informationssystemen der Polizei und des Verfassungsschutzes zu Tätern und Beteiligten heran. In dem Bewertungsverfahren wurde geprüft, ob in den neun Fällen möglicherweise neben dem eigentlichen tatbeherrschenden Motiv auch eine rechtsextreme Motivation zugrunde gelegen haben könnte. Auch nach intensiver Auswertung der vorhandenen Unterlagen war wegen des differierenden Bildes eine eindeutige Zuordnung der Fälle hinsichtlich der Kausalität einzelner Motivlagen oft nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Grund hierfür ist, dass die behördliche Eingruppierung einer Tat anhand bundesweit geltender Kriterien erfolgt. Eine allgemeine rechtsextreme Gesinnung des Täters ist für die Einstufung einer von ihm verübten Straftat allein nicht ausreichend. Vielmehr können Taten nur dann als politisch motiviert klassifiziert werden, wenn die Kausalität der politischen Gesinnung nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus lagen nicht zu allen Tätern beziehungsweise Teilnehmern an den überprüften Straftaten Erkenntnisse über eine politische Orientierung bei Polizei oder Verfassungsschutz vor. Das war nur bei elf von insgesamt 28 Personen der Fall. Überdies liegen die Taten bis zu 19 Jahre zurück, weshalb in einzelnen Fällen über Urteile hinaus keine Unterlagen mehr vorhanden waren, die Prüfgegenstand hätten sein können. Die abschließende Betrachtung aller Gesamtumstände hatte folgendes Ergebnis: Ein Sachverhalt konnte aufgrund seiner Besonderheiten (Freispruch des Angeklagten - Notwehrexzess) nicht bewertet werden. Bei zwei Sachverhalten kann die Kausalität einer politisch rechten Motivation eher ausgeschlossen werden. Bei drei Sachverhalten kann eine politisch rechte Motivation nicht ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Unterlagen und die darin enthaltenen Aussagen reichen aber nicht aus, um die Taten nach den behördlichen Definitionskriterien als ?rechtsmotiviert? einzustufen. Bei drei Sachverhalten wird empfohlen, die bisherige statistische Erfassung zu ändern und die Fälle nunmehr als politisch rechts motiviert einzustufen. Es handelt sich hierbei um folgende Fälle: Diskothek in Obhausen, 24. April 1993, Opfer: Matthias L. Der Täter und seine Mittäter gehörten nach eigenen Bekenntnissen der Skinheadszene beziehungsweise der Sympathisantenszene an (auch wenn sie - nach eigenen Aussagen - ?mit Politik nichts zu tun haben wollten?). Die Tat erfolgte zudem als gruppendynamische Racheaktion für eine in der Nacht vom 17. auf den 18. April 1993 erlittene ?Schlappe? bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit anderen Diskothekenbesuchern. Trotz fehlender belastbarer Erkenntnisse zum möglichen politischen Umfeld des damaligen Tatortes und seiner üblichen Besucher wird aufgrund der Gesamtumstände der von 40 bis 50 Skinheads ?im Stile eines Rollkommandos? überfallmäßig begangenen Tatausführung eine Einstufung als politisch rechts motivierte Tat empfohlen. Löbejün und Umgebung, Nacht vom 7. zum 8. Oktober 1999, Opfer: Hans-Werner G. In der Urteilsbegründung gibt es mehrere deutliche Anhaltspunkte dafür, dass zumindest ein Angeklagter wesentliche Teilaspekte eines rechtsextremistischen Weltbilds und ?Wertesystems? verinnerlicht hatte, so dass zumindest in Ansätzen dieses vorhandene rechtsextremistische Gedankengut mitursächlich für die Tat selbst und insbesondere für die zutiefst menschenverachtende Skrupellosigkeit und Brutalität der Begehungsweise gewesen sein könnte. Zudem legen Feststellungen im Urteil zumindest nahe, dass ein weiterer Angeklagter in Bezug auf geistig behinderte Menschen eine vermutlich auf rechtsextremistischem Gedankengut fußende menschenverachtende Gesinnung hatte. Ferner deutet die Wahl des Opfers (behindert) auf eine politisch rechte Motivation hin. Eine Einstufung des Falls als politisch rechts motiviert wird deshalb empfohlen. Halle (Saale), 29. Dezember 1999, Opfer: Jörg D. Das Opfer wurde von den Angeklagten als behindert eingeschätzt und kommt somit für Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung grundsätzlich als Opfer in Betracht. Nach Erkenntnissen des LKA trägt ein Angeklagter insgesamt ca. 250 Tätowierungen über den ganzen Körper verteilt. Darunter befinden sich auch ein Hakenkreuz auf der linken Schulter und der Schriftzug ?HASS (geschrieben mit SS-Runen)? auf den Fingern. Zudem kann zumindest einem weiteren Angeklagten eine politisch rechte Gesinnung und möglicherweise sogar Fremdenfeindlichkeit unterstellt werden. Auf Grund der Gesamtumstände, insbesondere der Wahl des Opfers (behindert), die auf eine politisch rechte Motivation hindeutet, wird empfohlen, den Fall als politisch rechts motiviert einzustufen. Auf Grundlage dieser Empfehlungen hat Innenminister Holger Stahlknecht veranlasst, die drei Fälle in der Statistik als politisch rechts motiviert erfassen zu lassen. Das Landeskriminalamt wird das Bundeskriminalamt entsprechend unterrichten. Um Differenzen in der Anzahl von Todesopfern rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland zu vermeiden, sprach sich Stahlknecht dafür aus, auch weiterhin einheitliche Kriterien zu verwenden. Er sagte aber auch, dass die Diskussion zu den Erfassungskriterien fortgesetzt werden müsse. ?Der Austausch von Erkenntnissen und Informationen von behördlichen und sogenannten nichtbehördlichen Einrichtungen wird kontinuierlich fortgeführt und, wenn nötig, intensiviert. So nähern wir uns bei der Einstufung von Sachverhalten nicht nur weiter an, sondern können auch diese Bewertungen und Betrachtungen in polizeiliche Lagebilder einfließen lassen und polizeiliche Entscheidungen auf eine noch breitere Grundlage stellen?, so der Innenminister Sachsen-Anhalts. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb betonte, dass die jetzt vorgenommene Neueinschätzung keine Kritik an der seinerzeitigen Spruchpraxis der erkennenden Gerichte bedeute. Kolb: ?Es handelt sich um eine Bewertung ?aus der Nachschau vor dem Hintergrund einer durch die jüngste Entwicklung geschärften Bewertung.?? st1:*{behavior:url(#ieooui) }
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