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Dessau-Roßlau, den 14.05.2012

Kriminalitäts-und Verkehrsgeschehen

PRev. Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 113/12 PRev. Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 113/12 Dessau-Roßlau, den 15. Mai 2012 Kriminalitäts-und Verkehrsgeschehen Kriminalitätsgeschehen Graffitischmierer ermittelt Ein 21-jähriger Dessauer wurde durch die Kriminalisten im Polizeirevier Dessau-Roßlau als Täter zu einer Vielzahl von  Sachbeschädigungen durch Graffitis ermittelt. Er hatte in 2011 vorrangig in den Stadtteilen Ziebigk und Mitte Gebäude und Fahrzeuge verunstaltet. Anfangs konnten die gegen ?Unbekannt? erstatteten Anzeigen wegen ihrer gleichartigen Machart zwar einem Täter zugeordnet werden, ohne dass man dieses namhaft machen konnte. Bei Ermittlungen zu mehreren Kellereinbrüchen, welche im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Schmierereien standen, konnte der Täter zu diesen Einbrüchen ermittelt werden. Dabei handelte es sich um den 21-Jährigen. Aus seinem Namen ergaben sich dann Hinweise zu bei den Ermittlern registrierten Tags der Schmierereien und in der Folge hatten diese es dann nicht mehr schwer, dem 21-jährigen die Schmierereien nachzuweisen. Insgesamt konnten die Kriminalisten damit 30 Straftaten aufklären. Der der 21-jährige bereits polizeilich bekannt war, befindet er sich  zwischenzeitlich in Haft. Tresor und Wertgelass entwendet Bei einem Einbruch in ein Dienstleistungszentrum in Dessau- Roßlau Ortsteil Alten sollen ein Tresor und ein Wertgelass entwendet worden sein. Zwischen dem 12.05.2012 und 14.05.2012 sollen unbekannte Täter in das Geschäft gewaltsam eingedrungen sein. In den Behältnissen sollen sich Bargeld und Briefmarken befunden haben. Der entstandene Schaden wurde mit über 20 000 Euro angegeben. Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls wurden eingeleitet. Beamte des Revierkriminaldienstes Dessau- Roßlau sicherten am Tatort Spuren. Verkehrsgeschehen Rückwärts gegen Audi Am 14.05.2012 gegen 08:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in der Isarstraße. Der 70-jährige Fahrer eines PKW Citroen befährt die Isarstraße aus Richtung Am Burgwall kommend, in Richtung Elballee. In Höhe der Haus-Nr.60 will er rückwärts fahrend in eine Parklücke einparken. Dabei stößt er gegen das hinter ihm wartende Fahrzeug einer 50-jährigen PKW Audi Fahrerin. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000,-?. Audi gegen Straßenbahn Sachschaden in Höhe von ca. 6.000,-? entstand bei einem Verkehrsunfall der sich am 14.05.2012 gegen 09:17 Uhr in der Junkerstraße ereignete. Der 39-jährige Fahrer eines PKW Audi befährt die Junkersstraße aus Richtung Köthener Straße kommend, in Richtung Altener Straße. In Höhe des Berufsschulzentrums übersieht er das Lichtzeichen der Lichtsignalanlage und befährt den schienengleichen Übergang. Dabei stößt er mit der bevorrechtigten Straßenbahn zusammen. Diese befährt die ÖPNV-Spur aus Richtung Alten kommend, in Richtung Zentrum. Parkplatzunfall I Zu einem Parkplatzunfall kam es am 14.05.2012 gegen 12:50 Uhr. Der 32-jährige Fahrer eines PKW BMW parkt rückwärts fahrend auf dem Heideplatz aus. Dabei stößt er gegen den hinter ihm parkenden PKW Honda eines 41 Jährigen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000,-?. Parkplatzunfall II In der Mariannenstraße kam es am 14.05.2012 gegen 19:06 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Der 42-jährige Fahrer eines PKW Renault streift beim Ausparken den neben ihm parkenden PKW Saab eines 31 Jährigen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 150,-?. Neue Technik ? Böse Falle Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. Einige dieser Fahrräder unterliegen besonderen Bestimmungen. Wer die Absicht hat, ein derartiges Fahrzeug zu erwerben, sollte sich ausführlich informieren. Ein aktueller Anlass zeigt, dass man schnell gegen geltendes Recht verstoßen kann. Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 13.05.2012 gegen 10:05 Uhr eine 59-jährige Mofafahrerin ohne Pflichtversicherung festgestellt. Sie befuhr den Gehweg des Albrechtsplatzes in Richtung Kavalierstraße. Daraufhin wurde sie einer Kontrolle unterzogen. Da sie das Fahrzeug als Elektrofahrrad gekauft hat, war ihr nicht bekannt, dass es sich hierbei bereits um ein Mofa handelt und eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Ihr Fahrzeug erreicht eine maximale Leistung von 300 Watt und hat die versicherungsfreie Leistung um 50 Watt überschritten. Aufgrund der fehlenden Versicherung wird nun wegen Verstoßes des Pflichtversicherungsgesetzes gegen sie ermittelt. Ferner weist die Polizei darauf hin, dass die Benutzung des Radweges für Mofas nur erlaubt ist, wenn dieses mittels Zusatzschild ?Mofa? ausgeschildert ist. Des Weiteren müssen alle Nutzer der ?Speed-Pedelec? oder ?E-Bikes? eine Mofaprüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis für Mofa besitzen, wenn sie nach dem 01.04.1965 geboren sind. Zulassungsfrei sind Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelac), sofern die Motor-Dauerleistung nicht über 250 Watt hinausgeht, die Motorunterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit verringert und bei maximal 25 km/h abriegelt. Impressum: Polizeirevier Dessau-Roßlau Pressestelle Wolfgangstr. 25 06844 Dessau-Roßlau Tel: (0340) 2503-0 Fax: (0340) 2503-210 Mail: presse.prev-dessau-rosslau@polizei.sachsen-anhalt.de

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