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Halle, den 20.05.2012

Brand; räuberische Erpressung; Betrunkener Radfahrer

BrandFreitagfrüh gegen 09:25 Uhr kam es im Bereich der Südstadt in der Amsterdamer Straße bei einem 74-jährigen Wohnungsmieter zu einem Brand, bei welchem Teile der Wohnungseinrichtung beschädigt wurden. Die Feuerwehr löschte den Brand und stellte fest, dass der Brand durch den fahrlässigen Umgang mit einer Kerze verursacht worden war. Der Mieter konnte seine Wohnung zwar allein verlassen, erlitt jedoch eine Rauchgasintoxikation sowie eine Brandwunde und befindet sich nach wie vor in stationärer Behandlung in einem städtischen Krankenhaus. Hausbewohner im Alter von 9 Jahren, 22 Jahren 28 Jahren, ein Baby sowie ein 22-jähriger Gast sind nach ambulanter Behandlung in einem städtischen Krankenhaus wieder nach Hause entlassen worden. Es bestand der Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen nun aufgenommen.   Die Polizei rät: Kerzen sind stimmungsvoll. Achten Sie im Umgang mit Kerzen auf Ihre Sicherheit. Schnell ist eine Kerze umgefallen oder soweit heruntergebrannt, dass sich Gegenstände in Kerzennähe entzünden. Daher: Lassen Sie Kerzen niemals ohne Aufsicht brennen, auch nicht kurzzeitig! Kerzen kann man schnell wieder anzünden. Eine ausgebrannte Wohnung jedoch nicht so schnell wieder aufbauen.    räuberische Erpressung Sonntagfrüh gegen 08:45 Uhr kam es im Bereich Berliner Straße / Krausenstraße auf dem Gehweg zu einer räuberischen Erpressung. Ein 55-jähriger Hallenser befand sich auf dem Fußweg von der Berliner Straße in Richtung der Tankstelle in der Krausenstraße. Er wurde durch zwei bis dato unbekannte männliche Täter mit den Worten: ?Geld her!? angesprochen. Ein Täter führte einem dem Anschein nach aggressiven Hund bei sich. Aus Furcht übergab der Geschädigte seine Geldbörse mit Inhalt. Die Täter flüchteten in Richtung Berliner Straße. Der Geschädigte kann die Täter wie folgt beschreiben: Erster unbekannter Täter: ca. 20-25 Jahre, ca. 180 cm, von kräftiger Gestalt, schwarze Kapuzenjacke, blaue Jeanshose, Gesicht war durch den Pulloverkragen verdeckt und führte einen Rottweiler bei sich Zweiter Täter: ca. 170 cm ? 175 cm groß, schmale Figur, weiteres nicht bekannt Wer sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben kann ist aufgerufen, sich beim Polizeirevier Halle (Saale) unter der Telefonnummer: 0345- 224 6295 zu melden.    betrunkener Radler Während der Streifentätigkeit im Bereich der Pfännerhöhe konnte Sonntagfrüh gegen 09:30 Uhr ein 54-jähriger Hallenser auf dem Fahrrad in Richtung Merseburger Straße fahrend angetroffen werden. An der Kreuzung Turmstraße / Pfännerhöhe machte er den Eindruck, als könne er sich nicht entscheiden, wann er über die Kreuzung fährt. Die Polizisten befanden sich in der Turmstraße/ Pfännerhöhe beim Abbiegevorgang. Als die Beamten wendeten und den Radler auf Höhe der Kreuzung Pfännerhöhe/ Merseburger Straße in Sichtweite hatten, konnte festgestellt werden, dass der Radler in Schlangenlinie fährt und das bestehende Rotlicht missachtete und die Merseburgerstraße verbotswidrig überquerte. Der Mann setzte seine Schlangenlinienfahrt in Richtung Dieskauer Straße fort. Dort endete seine Fahrt an einem Imbiss. Er wurde einer Kontrolle unterzogen, belehrt und ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Der Beschuldigte wurde zum örtlich zuständigen Revierkommissariat zur Durchführung aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen verbracht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den Radfahrer.  Die Polizei rät: Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen  Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.

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