20 Jahre FFH-Richtlinie Minister
Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues
Schutzgebiet
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/12
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 020/2012
Halle, den 14. Mai 2012
20 Jahre FFH-Richtlinie Minister
Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues
Schutzgebiet
Vor 20 Jahren wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie) einstimmig von den Mitgliedstaaten der EU beschlossen. Damit
hat die Europäische Kommission die Grundlage für die Errichtung des
zusammenhängenden europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 geschaffen.
Auch die Auenwälder bei Plötzkau sollen als Natura 2000-Gebiete gesichert
werden. Dazu wird am Montag das Naturschutzgebietsverfahren durch das
Landesverwaltungsamt förmlich eröffnet. Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens
übergibt gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas
Pleye, die Antragsunterlagen für das öffentliche Beteiligungsverfahren an den
Bürgermeister von Plötzkau. Mit der Übergabe soll an das 20-jährige Bestehen
der Richtlinie erinnert und die Anstrengungen des Landes bei der Umsetzung von
Natura 2000 gewürdigt werden.
Zu dieser Veranstaltung möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien
recht herzlich einladen
Zeit: Montag, 21. Mai 2012, 10.00 Uhr
Ort: Plötzkauer Auenwald, Hospitalstraße, Treffpunkt: Parkplatz Am Sportplatz,
06425 Plötzkau
Nachdem Herr Dr. Aeikens einige Grußworte an die Gäste gerichtet hat, ist eine
ca. 20 minütige Gebietsbegehung vorgesehen. Je nach Wetterlage sollte
entsprechendes Schuhwerk eingeplant werden.
Mit dem Verfahren werden das FFH-Gebiet ?Auenwälder bei Plötzkau? und das
integrierte Vogelschutzgebiet ?Auenwald Plötzkau? für das Land Sachsen-Anhalt
gesichert. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von 624 Hektar. Das
Land Sachsen-Anhalt hat bisher 7 Europäische Vogelschutzgebiete und 35
FFH-Gebiete gesichert.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Impressum:
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Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
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20 Jahre FFH-Richtlinie Minister
Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues
Schutzgebiet
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/12
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 022/2012
Halle, den 21. Mai 2012
20 Jahre FFH-Richtlinie Minister
Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues
Schutzgebiet
Demnächst
wird das Netz der Natura 2000-Gebiete in Europa wieder um eine Masche enger
gestrickt sein: Heute eröffnete der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas
Pleye gemeinsam mit Umweltminister Dr. Herrmann Onko Aeikens das Verfahren zur
Unterschutzstellung der Auenwälder bei Plötzkau (Salzlandkreis).
Genau
heute vor 20 Jahren wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
einstimmig von den Mitgliedstaaten der EU beschlossen.
?Mit der
FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission 1992 die entscheidende Grundlage gelegt,
um das zusammenhängende europäische Schutzgebietsystem Natura 2000 zu schaffen.
Dieses Netz ermöglicht erstmals einen weitreichenden Naturschutz, der an den
Grenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht Halt macht.? Sagte
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens.
Das ist
ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in Europa. Um die
Vorhaben umzusetzen, verabschiedete die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Mai
2010 eine ?Biodiversitätsstrategie?. Damit soll der Naturschutz in andere Politikfelder
wie Agrar-, Verkehrs- und Klimapolitik integriert werden. Das Land hat bisher
297 Gebiete mit etwa 232.000 ha, das entspricht 11,3 % der Landesfläche, als
Natura 20000-Gebiete an die EU gemeldet. Davon sind 265 FFH-Gebiete mit
etwa 180.000 ha und 32 Vogelschutzgebiete mit etwa 170.000 ha. Teilweise gibt
es Überschneidungen bei diesen Gebieten.
Die
gemeldeten Gebiete müssen zusätzlich nach nationalem Recht als
Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat bisher 7
Europäische Vogelschutzgebiete und 35 FFH-Gebiete gesichert. 9
Ausweisungsverfahren sind derzeit in Bearbeitung.
Auch die
Auenwälder bei Plötzkau und das integrierte Vogelschutzgebiet ?Auenwald
Plötzkau? sollen jetzt als Natura 2000-Gebiete gesichert werden. Umweltminister
Dr. Aeikens und Präsident Pleye übergaben die Antragsunterlagen für das
öffentliche Beteiligungsverfahren an den Bürgermeister von Plötzkau , Peter
Rosenhagen. Das
Verfahren zur Unterschutzstellung wird beim Landesverwaltungsamt geführt.
?Das Gebiet
?Auenwälder bei Plötzkau? steht somit als ein Beispiel für die Anstrengungen
des Landes bei der Umsetzung von Natura 2000. Von besonderer Bedeutung ist es
hier, den großflächig vorkommenden Hartholzauenwald sowie das Vorkommen von
Rot- und Schwarzmilan zu bewahren.?, erläuterte LVwA-Präsident Pleye bei der
Übergabe der Unterlagen.
Das
auszuweisende Naturschutzgebiet (NSG) hat eine Größe von 624 Hektar. Der Auwald
bei Plötzkau wurde bereits 1961 auf 136 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
2000 erfolgte die Meldung des FFH-Gebietes ?Auenwälder bei Plötzkau? und des
Vogelschutzgebietes ?Auenwald Plötzkau?, an die EU. Seit 2007 sind sie
offiziell in das Natura 2000-Netzwerk aufgenommen.
Das
Naturschutzgebiet umfasst einen komplexen Ausschnitt der Saaleaue zwischen
Bernburg und Plötzkau. Der überwiegende Teil des Schutzgebietes befindet sich
im Überflutungsbereich der Saale. Den hier noch großflächig vorkommenden
Hartholzauenwald, der das Schutzgebiet kennzeichnet, gibt es sonst an der Saale
nur noch in Restflächen. Er macht das Gebiet so einzigartig und schützenswert.
Beeinflusst
durch Hochwasserereignisse, Qualmwasser und dem Wasserrückstau der Saale hat
sich im Bereich des NSG ein vielschichtiges Lebensraummosaik aus Altwässern,
Flutrinnen, Verlandungszonen, nassen Senken mit Röhrichtvegetation, Weich- und
Hartholzauenwäldern entwickelt. Das entstandene Mosaik ist Lebensraum
zahlreicher seltener, bedrohter und geschützter Arten. Eine besondere Bedeutung
kommt den zahlreichen Greifvögeln zu. So zählen die ?Auenwälder bei Plötzkau?
für den Rot- und den Schwarzmilan zu den Top-5-Gebieten in Sachsen-Anhalt.
Der heute
an die Gemeinde übergebene Verordnungsentwurf wurde vom Referat Naturschutz des
LVwA erarbeitet und in einer ersten Runde mit den anderen betroffenen Referaten
des Amtes (z. B. Landwirtschaft, Verkehrswesen, Wasser) abgestimmt. Mit dem
überarbeiteten Entwurf wird jetzt das Verfahren eröffnet.
Ab heute
erfolgt die Beteiligung der umliegenden Gemeinden, der anerkannten
Naturschutzvereinigungen und der Träger öffentlicher Belange. Hier sind das die
Städte Bernburg (Saale) und Könnern sowie die Verbandsgemeinde Saale-Wipper.
Außerdem wird der Verordnungsentwurf öffentlich ausgelegt. In den betroffenen
Gemeinden haben die Bürger, Eigentümer und Nutzungsberechtigte einen Monat lang
Gelegenheit, sich dazu zu äußern, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen.
Interessierte
Bürger können sich auch im Internet auf den Seiten des LVwA über das Verfahren
informieren. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingegangenen
Stellungnahmen, Einwände und Hinweise durch das LVwA geprüft und ausgewertet.
Wenn nötig, erfolgen Erörterungen. Berechtigte Einwände führen zur
Überarbeitung des Verordnungsentwurfs. Seinen Abschluss findet das Verfahren
mit der Unterschrift des Präsidenten des LVwA und der Veröffentlichung im
Amtsblatt. Damit ist ein Naturschutzgebiet rechtskräftig gesichert und kann für
die nachfolgenden Generationen nachhaltig erhalten werden.
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