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Halle (Saale), den 24.05.2012

20 Jahre FFH-Richtlinie Minister Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues Schutzgebiet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/2012 Halle, den 14. Mai 2012 20 Jahre FFH-Richtlinie Minister Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues Schutzgebiet Vor 20 Jahren wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) einstimmig von den Mitgliedstaaten der EU beschlossen. Damit hat die Europäische Kommission die Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 geschaffen. Auch die Auenwälder bei Plötzkau sollen als Natura 2000-Gebiete gesichert werden. Dazu wird am Montag das Naturschutzgebietsverfahren durch das Landesverwaltungsamt förmlich eröffnet. Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens übergibt gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Antragsunterlagen für das öffentliche Beteiligungsverfahren an den Bürgermeister von Plötzkau. Mit der Übergabe soll an das 20-jährige Bestehen der Richtlinie erinnert und die Anstrengungen des Landes bei der Umsetzung von Natura 2000 gewürdigt werden. Zu dieser Veranstaltung möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich einladen Zeit: Montag, 21. Mai 2012, 10.00 Uhr Ort: Plötzkauer Auenwald, Hospitalstraße, Treffpunkt: Parkplatz Am Sportplatz, 06425 Plötzkau Nachdem Herr Dr. Aeikens einige Grußworte an die Gäste gerichtet hat, ist eine ca. 20 minütige Gebietsbegehung vorgesehen. Je nach Wetterlage sollte entsprechendes Schuhwerk eingeplant werden. Mit dem Verfahren werden das FFH-Gebiet ?Auenwälder bei Plötzkau? und das integrierte Vogelschutzgebiet ?Auenwald Plötzkau? für das Land Sachsen-Anhalt gesichert. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von 624 Hektar. Das Land Sachsen-Anhalt hat bisher 7 Europäische Vogelschutzgebiete und 35 FFH-Gebiete gesichert. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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Halle (Saale), den 24.05.2012

20 Jahre FFH-Richtlinie Minister Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues Schutzgebiet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/2012 Halle, den 21. Mai 2012 20 Jahre FFH-Richtlinie Minister Aeikens und Präsident Pleye eröffnen Ausweisungsverfahren für neues Schutzgebiet Demnächst wird das Netz der Natura 2000-Gebiete in Europa wieder um eine Masche enger gestrickt sein: Heute eröffnete der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye gemeinsam mit Umweltminister Dr. Herrmann Onko Aeikens das Verfahren zur Unterschutzstellung der Auenwälder bei Plötzkau (Salzlandkreis). Genau heute vor 20 Jahren wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) einstimmig von den Mitgliedstaaten der EU beschlossen.  ?Mit der FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission 1992 die entscheidende Grundlage gelegt, um das zusammenhängende europäische Schutzgebietsystem Natura 2000 zu schaffen. Dieses Netz ermöglicht erstmals einen weitreichenden Naturschutz, der an den Grenzen der einzelnen Mitglieds­staaten nicht Halt macht.? Sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens. Das ist ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in Europa. Um die Vorhaben umzusetzen, verabschiedete die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Mai 2010 eine ?Biodiversitätsstrategie?. Damit soll der Naturschutz in andere Politikfelder wie Agrar-, Verkehrs- und Klimapolitik integriert werden. Das Land hat bisher 297 Gebiete mit etwa 232.000 ha, das entspricht 11,3 % der Landesfläche, als Natura 20000-Gebiete an die EU gemeldet. Davon sind 265 FFH-Gebiete mit etwa 180.000 ha und 32 Vogelschutzgebiete mit etwa 170.000 ha. Teilweise gibt es Überschneidungen bei diesen Gebieten. Die gemeldeten Gebiete müssen zusätzlich nach nationalem Recht als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat bisher 7 Europäische Vogelschutzgebiete und 35 FFH-Gebiete gesichert. 9 Ausweisungsverfahren sind derzeit in Bearbeitung. Auch die Auenwälder bei Plötzkau und das integrierte Vogelschutzgebiet ?Auenwald Plötzkau? sollen jetzt als Natura 2000-Gebiete gesichert werden. Umweltminister Dr. Aeikens und Präsident Pleye übergaben die Antragsunterlagen für das öffentliche Beteiligungsverfahren an den Bürgermeister von Plötzkau , Peter Rosenhagen. Das Verfahren zur Unterschutzstellung wird beim Landesverwaltungsamt geführt. ?Das Gebiet ?Auenwäl­der bei Plötzkau? steht somit als ein Beispiel für die An­stren­gungen des Landes bei der Umsetzung von Natura 2000. Von besonderer Bedeutung ist es hier, den großflächig vorkommenden Hartholzauenwald sowie das Vorkommen von Rot- und Schwarzmilan zu bewahren.?, erläuterte LVwA-Präsident Pleye bei der Übergabe der Unterlagen. Das auszuweisende Naturschutzgebiet (NSG) hat eine Größe von 624 Hektar. Der Auwald bei Plötzkau wurde bereits 1961 auf 136 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 2000 erfolgte die Meldung des FFH-Gebietes ?Auenwälder bei Plötzkau? und des Vogelschutzgebietes ?Auenwald Plötzkau?, an die EU. Seit 2007 sind sie offiziell in das Natura 2000-Netzwerk aufgenommen. Das Naturschutzgebiet umfasst einen komplexen Ausschnitt der Saaleaue zwischen Bernburg und Plötzkau. Der überwiegende Teil des Schutzgebietes befindet sich im Überflutungsbereich der Saale. Den hier noch großflächig vorkommenden Hartholzauenwald, der das Schutzgebiet kennzeichnet, gibt es sonst an der Saale nur noch in Restflächen. Er macht das Gebiet so einzigartig und schützenswert. Beeinflusst durch Hochwasserereignisse, Qualmwasser und dem Wasserrückstau der Saale hat sich im Bereich des NSG ein vielschichtiges Lebensraummosaik aus Altwässern, Flutrinnen, Verlandungszonen, nassen Senken mit Röhrichtvegetation, Weich- und Hartholzauenwäldern entwickelt. Das entstandene Mosaik ist Lebensraum zahlreicher seltener, bedrohter und geschützter Arten. Eine besondere Bedeutung kommt den zahlreichen Greifvögeln zu. So zählen die ?Auenwälder bei Plötzkau? für den Rot- und den Schwarzmilan zu den Top-5-Gebieten in Sachsen-Anhalt. Der heute an die Gemeinde übergebene Verordnungsentwurf wurde vom Referat Naturschutz des LVwA erarbeitet und in einer ersten Runde mit den anderen betroffenen Referaten des Amtes (z. B. Landwirtschaft, Verkehrswesen, Wasser) abgestimmt. Mit dem überarbeiteten Entwurf wird jetzt das Verfahren eröffnet. Ab heute erfolgt die Beteiligung der umliegenden Gemeinden, der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der Träger öffentlicher Belange. Hier sind das die Städte Bernburg (Saale) und Könnern sowie die Verbandsgemeinde Saale-Wipper. Außerdem wird der Verordnungsentwurf öffentlich ausgelegt. In den betroffenen  Gemeinden haben die Bürger, Eigentümer und Nutzungsberechtigte einen Monat lang Gelegenheit, sich dazu zu äußern, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Interessierte Bürger können sich auch im Internet auf den Seiten des LVwA über das Verfahren informieren. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen, Einwände und Hinweise durch das LVwA geprüft und ausgewertet. Wenn nötig, erfolgen Erörterungen. Berechtigte Einwände führen zur Überarbeitung des Verordnungsentwurfs. Seinen Abschluss findet das Verfahren mit der Unterschrift des Präsidenten des LVwA und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Damit ist ein Naturschutzgebiet rechtskräftig gesichert und kann für die nachfolgenden Generationen nachhaltig erhalten werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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