Ergebnisse der länderübergreifenden Kontrolle in der Berufs- und Sportschifffahrt in Sachsen-Anhalt: Bei jedem 6. Fahrzeug wurde ein Verstoß geahndet
Vom 17.052012 (Himmelfahrt) bis zum 28.05.2012 (Pfingstmontag) führten die Wasserschutzpolizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Schwerpunktkontrolle in der Berufs- und Sportschifffahrt durch. Insgesamt wurden 624 Kontrollen durchgeführt, davon 539 in der Sportschifffahrt. Daraus resultierten 3 Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr (2) und Sachbeschädigung (1). Weiterhin wurden 9 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 95 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld gefertigt. Das in Sachsen-Anhalt vorliegende Ergebnis zeigt einen aus wasserschutzpolizeilicher Sicht ?lebendigen? Beginn der Wassersportsaison. Bei den o. g. Trunkenheitsfahrten wurden Sportbootführern mit 1,17 ? bzw. 1,14 ? festgestellt und die Weiterfahrt untersagt. In einem weiteren Fall (1,00 ?) wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt. Am Himmelfahrtstag wurde in Halle von Bord eines mit 6 Personen besetzten Sportbootes eine Bierflasche auf das Deck eines Fahrgastschiffes geworfen. Dabei wurde glücklicherweise nur eine Tischplatte beschädigt. Ein Kontrollschwerpunkt bildete die Überwachung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten. Hierbei ist positiv hervorzuheben, dass bei 51 Kontrollen lediglich eine Überschreitung festgestellt wurde.Ein Schwerpunkt bei den Ordnungswidrigkeiten der Sportbootfahrer war das Verhalten gegenüber Gierseilfähren. Allein in Magdeburg wurden in 11 Fällen die vorgeschriebenen Fahrregeln für das Passieren von Gierseilfähren missachtet.
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