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Halle (Saale), den 31.05.2012

(LG HAL) Terminsvorschau für Juni 2012

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Den Angeklagten werden  gemeinschaftlich begangener Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 5 Fällen zur Last gelegt, dem H. darüber hinaus weitere 2 Fälle der Urkundenfälschung, dem J. zwei weitere Fälle der Beihilfe zur Urkundenfälschung sowie 15 Fälle des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.   Die Angeklagten sollen zwischen März und August 2006 in Halle und andernorts in fünf Fällen gemeinschaftlich handelnd unter falschen Namen durch notariellen Vertrag Grundstücke vom Angeklagten  J. auf den Angeklagten H. übertragen haben. Auf den Grundstücken seien dann zugunsten des Erwerbers Grundschulden eingetragen worden. Unter Vorlage dieser Grundstückskaufverträge und der Urkunden über die Grundschuldbestellungen sollen die Angeklagten dann bei verschiedenen Geldinstituten jeweils Darlehen in Höhe zwischen 50.000,00 und rund 150.000,00 Euro in Anspruch genommen haben, obwohl sie von Anfang an nie die Absicht gehabt hätten, diese zurückzubezahlen. Insgesamt sollen rund 547.000,00 Euro ausgezahlt worden sein.   In zwei Fällen soll der Angeklagte Hayward gefälschte Bürgschaftsurkunden an die Stadtverwaltung Halle bzw. die HWA GmbH übergeben haben, um so die Voraussetzungen für die Vergabe von Aufträgen zu schaffen.       Der Angeklagte J. soll darüber hinaus als Geschäftsführer einer GmbH die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung für die Monate Juli bis September 2006 nicht an die zuständigen Stellen abgeführt haben.   Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.   Das Verfahren wurde bereits am 26.04.2012 begonnen. Die Angeklagten haben die Taten abgestritten, die Beweisaufnahme wurde begonnen.         Tag         Uhrzeit 04.06.12  08:30 06.06.12  08:30 11.06.12  08:30 15.06.12  08:30      Raum 206 Str. der OdF 1 am 04.06. und 15.06.   sonst Raum X 1.1, Justizzentrum Thüringer Straße 5 KLs 2/12 Jugendschutzsache   Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird (teils schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern sowie Misshandlung Schutzbefohlener in insgesamt 6 Fällen zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen März 2009 und Februar 2010 in Zeitz an den zur Tatzeit 9-, 10- bzw. 16-jährigen leiblichen Töchtern seiner Ehefrau (also seinen Stieftöchtern) vergangen haben.   Der Angeklagte hat die Taten abgestritten. Die Geschädigten sind für den 04.06. und den 06.06. als Zeuginnen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.   Es gibt keine(n) Nebenkläger(in).   Die beiden jüngeren Töchter leben inzwischen bei ihrem leiblichen Vater.     Tag         Uhrzeit 12.06.12  09:00 13.06.12  09:00 20.06.12  09:00 05.07.12  09:00    Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 7/12   Dem im Juni 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll am Abend des 25.11.2011 in Halle einer Frau, mit der er bis Anfang 2011 eine Beziehung geführt habe, vor deren Wohnung aufgelauert haben, ihr dann in die Wohnung gefolgt sein und sie dort vergewaltigt haben.   Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt habe.   Für den Fall der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.   Es gibt keine(n) Nebenkläger(in).               Tag         Uhrzeit 14.06.12  09:00 26.06.12  09:00 03.07.12  09:00 10.07.12  09:00 17.07.12  09:00 08.08.12  09:00 28.08.12  09:00 04.09.12  09:00 11.09.12  09:00 18.09.12  09:00    Raum 202 Str. der OdF 1 8 KLs    Der Angeklagte O. ist im März 1978 geboren, der Angeklagte E. im Januar 1979.   Den Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Juni und Oktober 2010 in Halle und anderen Orten mit  Kokain gehandelt haben.   Dabei sollen sie das Rauschgift aus Spanien und Deutschland eingeführt und von Hamburg aus an Händler in Halle verkauft haben, wobei E. die Lieferungen organisiert haben und den O. als Kurier eingesetzt haben soll.  Es soll sich jeweils um Mengen gehandelt haben, für die die Angeklagten zwischen 3.000,00 und 13.000,00 Euro erhalten haben sollen.   Jede der Taten ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht, im Falle der Mehrfachverurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.   Das Verfahren war im November 2011 begonnen worden, dann aber im Februar 2012 nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin ausgesetzt worden.    

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