Für den 08.06.2012 in Insel angemeldete Versammlung der rechten Szene verboten
Durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord als Versammlungsbehörde, ist die für den 08.06.2012 von der rechten Szene angemeldete Kundgebung verboten worden. Begründet wird das Verbot im Wesentlichen damit, dass die vom Versammlungsleiter angemeldete Kundgebung, die Fortsetzug der Versammlungen darstellt, die in den letzten 10 Monaten in Insel stattgefunden hatten. Diese Versammlungen haben eine Atmosphäre der Ausgrenzung der ehemaligen Straftäter aus der menschlichen Gemeinschaft erzeugt. Die ungestörte Entfaltung der Privatsphäre und Achtung ihrer Person hat der Staat aber über Art. 1 und 2 GG zu schützen (Schutz der Menschenwürde). Aus diesem Grund macht es sich aus Sicht der Versammlungsbehörde erforderlich, die Versammlungen mit ihren Vertreibungsparolen und dem damit verbundenen Vertreibungsdruck zu unterbinden, was mit dem Verbot der von der rechten Szene angemeldeten Kundgebung erfolgt ist. (BM)
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