Innenminister Stahlknecht eröffnet Cybercrime Competence Center (4C) im LKA
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat am heutigen Mittwoch gemeinsam mit LKA-Direktor Jürgen Schmökel den offiziellen Startschuss für das neue Cybercrime Competence Center im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt gegeben. ?Dieser Schritt war nötig, um den neuen Erscheinungsformen von Internetkriminalität entsprechend entgegenzutreten. Die Geschwindigkeit, mit der Kriminelle immer neue Methoden und Verfahren der Tatbegehung entwickeln, nimmt stetig zu. Darüber hinaus verwischen diese immer professioneller ihre Spuren im Netz.?, so der Innenminister. ?Es kann nicht sein, dass wir das Internet sich selbst oder im schlimmsten Fall den Kriminellen überlassen.?. Stahlknecht bekräftigte weiter: ?Um hier auch zukünftig mit den Tätern auf Augenhöhe zu bleiben, braucht es neuer Ermittlungsstrukturen in der Polizei, was letztlich nur mit der Bündelung von Kompetenzen gelingt. Diesen Schritt gehen wir mit der Gründung eines eigenen Cybercrime Kompetenzzentrums.?. LKA-Direktor Jürgen Schmökel ergänzte: ?Cirka 50 Bedienstete werden im neuen Cybercrime Competence Center tätig sein. Zusätzlich zu den bereits spezialisierten Sachbearbeitern des LKA werden zukünftig sieben IT-Spezialisten in dem neuen Kompetenzzentrum arbeiten und das vorhandene Know-how vervielfältigen.?. Das neue Cybercrime Competence Center, kurz: 4C, wird neben den Ermittlungen in speziellen Deliktsbereichen auch die Polizeidirektionen bei ihren Ermittlungen unterstützen. Des Weiteren ist geplant, dass das Kompetenzzentrum Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für öffentliche und private Stellen sowie für die Wirtschaft ist. Hintergrund: Der Bereich der Computer- und Internetkriminalität verzeichnet bundes- und landesweit seit Jahren steigende Zahlen. In Sachsen-Anhalt sind die Zahlen allein im Jahresvergleich 2009/2010 von 1.597 auf 1.890 Fälle gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 18,3 Prozent. Im vergangenen Jahr wurde mit 1.658 registrierten Fällen zwar ein leichter Rückgang verzeichnet, was jedoch aufgrund der vermuteten hohen Dunkelziffer in diesem Bereich nur ein ungefährer Anhalt für die tatsächlichen Taten ist. Typische Handlungsmuster bei der Begehung von Straftaten unter Nutzung des ?Tatmittels Internet? sind u. a.: · Eindringen in Server von Banken zur Datenspionage und -sabotage, um über Kundenkonten Geldüberweisungen auf Täterkonten zu veranlassen · Verbreiten von Propagandamaterial, was insbesondere das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und die Verherrlichung von Gewalt betrifft · Aufbau von Netzwerken als Organisationsgrundlage für kriminelle oder terroristische Vereinigungen Aufbau und Betrieb von Botnetzen (Botnetze sind ferngesteuerte Netze, die aus zahlreichen infizierten Computern bestehen. Sie werden ohne Wissen ihrer Besitzer gelenkt und als kriminelle Infrastruktur von den Tätern selbst genutzt oder als Dienstleistung an Dritte vermietet.)
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