Verbot der für den 08.06.2012 in Insel angemeldeten Versammlung der rechten Szene durch das Verwaltungsgericht bestätigt
Das durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord als Versammlungsbehörde verfügte Verbot der für den 08.06.2012 von der rechten Szene angemeldeten Kundgebung, ist vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Der Versammlungsanmelder hatte Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat das Versammlungsverbot mit Beschluss vom 08.06.2012 bestätigt. Die geplante Kundgebung der rechten Szene in Insel bleibt damit verboten. (BM)
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