Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel" an das Oberverwaltungsgericht verwiesen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die drei Klagen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landeshauptstadt Magdeburg vom 10.04.2012 für das Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg wenden, mit Beschluss vom 14.06.2012 an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt verwiesen. Träfen mehrere selbständige Vorhaben, für deren Durchführung Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben seien, derart zusammen, dass für diese Vorhaben oder für Teile von ihnen nur eine einheitliche Entscheidung möglich sei, so finde nur ein Planfeststellungsverfahren statt. Zuständigkeit und Verfahren richteten sich nach den Rechtsvorschriften über das Planfeststellungsverfahren, das für diejenige Anlage vorgeschrieben sei, die einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen berühre. Unter Berücksichtigung des materiellen Inhalts des Planfeststellungsbeschlusses liege der Schwerpunkt des Bauvorhabens der Beklagten nicht im Straßenausbau, sondern im Straßenbahnbau. Für Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung der Strecken von Straßenbahnen beträfen, liege die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Oberverwaltungsgericht (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO), das damit zugleich für alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen zuständig sei. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.Aktenzeichen: 2 A 189/12 MD; 2 A 194/12 MD; 2 A 195/12 MD
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