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Weißenfels, den 18.06.2012

Fahren unter Alkohol; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Dieseldiebstahl; Geschwindigkeitsüberschreitung

Fahren unter Alkoholeinfluss Die Fahrerin (33 Jahre aus Osterfeld) eines PKW Ford wurde am 18.06.2012 gegen 23:00 Uhr auf der BAB 9 (nahe der Anschlussstelle Bad Dürrenberg) einer Kontrolle unterzogen. Diese fuhr unter dem Einfluss von Alkohol (2,67 ?). Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein beschlagnahmt.   Fahren unter Alkoholeinfluss Der Fahrer (23 Jahre aus Halle) eines PKW Opel wurde am 18.06.2012 gegen 01:00 Uhr aufgrund seiner Fahrweise in Halle (Delitzscher Straße) auffällig. Das Fahrzeug wurde angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Bei einem durchgeführten Alkoholtest wurde festgestellt, dass der Fahrer seinen PKW unter dem Einfluss von Alkohol (1,04 ?) führte. Er hat nun ein Bußgeld von 500,- Euro, 4 Punkte und ein Fahrverbot zu erwarten.   Fahren ohne Fahrerlaubnis Der Fahrer (28 Jahre aus Polen) eines polnischen Kleintransporters VW mit Anhänger wurde am 19.06.2012 gegen 04:00 Uhr auf der BAB 9 (Rasthof Osterfeld) einer Kontrolle unterzogen. Auf Verlangen konnte er zwar einen Führerschein vorzeigen, er besaß aber nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse um seine Fahrzeugkombination führen zu dürfen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.   Dieseldiebstahl Der Fahrer eines polnischen Sattelzugs Renault zeigte am 19.06.2012 der Polizei gegenüber einen Dieseldiebstahl an. Nach seinen Angaben stellte er am Morgen des 19.06.2012 seine Fahrzeugkombination auf dem Parkplatz Helmetal (auf der BAB 38) ab. Als er gegen 06:30 Uhr seine Fahrt fortsetzen wollte, stellte er fest, dass unbekannte Täter ca. 500 Liter Dieselkraftstoff aus seinen Tank entwendet haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 700,- Euro. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.   Geschwindigkeitsüberschreitung Am 18.06.2012 wurde auf der BAB 9 (nahe der Anschlussstelle Weißenfels) eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Hier ist aufgrund der Straßenverhältnisse eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Gegen 01:00 Uhr wurde der Fahrer eines PKW Volkswagen mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h gemessen. Dieser versuchte seine Identität auf dem ?Beweisfoto? durch eine unübliche Handhaltung unkendlich zu machen. Durch eine Zivilstreife konnte der Volkswagen gestoppt werden. Den Fahrer (20 Jahre aus Nordrhein-Westfalen) erwarten nun ein Bußgeld von 240,- Euro, 4 Punkte und ein Fahrverbot.  

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