Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen
(Dessau-Roßlau)Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am späten Nachmittag des heutigen Tages, 21. Juni 2012, Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines 29-jährigen Geschädigten erlassen. Gegen den 20-jährigen Beschuldigten sowie gegen einen weiteren Beschuldigten im Alter von 21 Jahren, beide in Dessau-Roßlau wohnhaft, besteht auf Grund der bisherigen Ermittlungen der dringende Verdacht, dass diese am gestrigen Mittwoch, 20. Juni 2012, gegen 14.30 Uhr in Dessau-Roßlau im Bereich des Hauptbahnhofes auf ihr Opfer, einen 29-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau, trafen. Dort kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Im Weiteren soll der 20-jährige Beschuldigte dem Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzt haben. Anschließend flüchtete das mutmaßliche Opfer in Richtung der Antoinettenstraße. Dort, so haben die weiteren Ermittlungen ergeben, hat zunächst der 21-jährige Beschuldigte dem Geschädigten mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt, wodurch der Geschädigte zu Fall kam. Im Weiteren trat der 21-Jährige gegen den Körper des am Boden liegenden Geschädigten.Der zwischenzeitlich hinzugekommene 20-jährige mutmaßliche Beschuldigte trat sodann mehrfach gegen den Kopf und den Körper des Geschädigten.Im Anschluss entfernten sich die Beschuldigten zu Fuß vom Tatort. Der Geschädigte erlitt Verletzungen am Kopf- und Rückenbereich, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Mehrere Bürger wurden auf das Ereignis aufmerksam und eilten dem Geschädigten zu Hilfe. Diese Zeugen informierten unverzüglich die Polizeidienststelle Dessau-Roßlau, von dort aus wurden umgehend Beamte zum Tatort entsandt. Ein weiterer Zeuge, es handelt sich dabei um einen Beamten der Bundespolizei, der sich zum Zeitpunkt der Tat privat im Bereich der Antoinettenstraße aufhielt und ebenso auf das Ereignis aufmerksam wurde, informierte unverzüglich per Handy das am Hauptbahnhof in Dessau ansässige Bundespolizeirevier. Dieser Zeuge konnte einen der mutmaßlichen Täter beobachten, der zu diesem Zeitpunkt zu Fuß in Richtung Bahnhof unterwegs war.Im Bereich des Hauptbahnhofes erfolgte dann die Ergreifung dieses Täters durch Beamte der Bundespolizei. Während der am Hauptbahnhof durchgeführten polizeilichen Maßnahmen erschien der andere mutmaßliche Tatbeteiligte vor Ort.Beide Beschuldigte, die zum Zeitpunkt nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss standen, wurden durch die Kräfte der Bundespolizei zum Polizeirevier Dessau-Roßlau verbracht, wo die vorläufige Festnahme erfolgte und die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt wurden.Im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmungen gaben die mutmaßlichen Täter als Motiv ihrer Tat an, dass eine durch den Geschädigten gestellte Strafanzeige gegen einen der Beschuldigten Auslöser der Gewaltstraftat gewesen sei.Der 20-jährige Beschuldigte wurde nach Verkündung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Der 21-jährige Mittäter wurde nach Entscheidung der Ermittlungsrichterin wieder auf freien Fuß gesetzt. Staatsanwaltschaft und Polizei bedanken sich bei den Bürgern, die sich umgehend der Polizei als Zeuge zur Verfügung gestellt und damit zur Aufklärung dieser Straftat beigetragen haben. Zudem gilt der Dank dem aufmerksamen Beamten der Bundespolizei. Sein uneigennütziges Handeln war maßgeblich für die schnelle Ergreifung der Täter.Die Ermittlungen dauern an. PieperPressesprecherStaatsanwaltschaft Dessau-RoßlauWendlandPressesprecherinPolizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
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